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Neue Regeln erleichtern Verkauf von Waren im Binnenmarkt

in Lieferketten, Transportwege, Warenfluss
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Neue Regeln erleichtern Verkauf von Waren im Binnenmarkt

Im europäischen Binnenmarkt gelten ab sofort vereinfachte Regeln für die gegenseitige Anerkennung von Waren, mit denen Unternehmen ihre Produkte unbürokratischer in ganz Europa verkaufen können. Nach dem gestärkten Prinzip der gegenseitigen Anerkennung sei der Verkauf von Produkten im gesamten Binnenmarkt erlaubt, wenn sie in einem EU-Land rechtmäßig  verkauft werden, erklärte die Kommission in einer Mitteilung. „Ein starker Binnenmarkt ist Europas bestes Instrument, um aus der  beispiellosen Krise, die durch das Coronavirus verursacht wurde, herauszukommen“, sagte Binnenmarktkommissar Thierry Breton. „Diese neuen Regeln werden den europäischen Unternehmen helfen und den Binnenmarkt noch stärker machen.“

Nach der neuen Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Waren können Unternehmen eine freiwillige „Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung“ vorlegen, um gegenüber zuständigen nationalen Behörden nachzuweisen, dass ihre Produkte in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig verkauft werden. Wenn Unternehmen der Marktzugang für ihre Produkte verweigert oder eingeschränkt wird, können sie solche Entscheidungen bei SOLVIT, dem Netzwerk der Europäischen Kommission für solche Probleme, unbürokratisch anfechten. Darüber hinaus informieren laut EU-Kommission Produktkontaktstellen in jedem Mitgliedstaat online über nationale technische Vorschriften. Grundsätzlich können Produkte, für die es keine EU-weiten Vorschriften gibt, ungehindert im Binnenmarkt verkauft werden. Allerdings gab es oft Hindernisse, die den freien Warenverkehr behinderten. Unternehmen, die beispielsweise Schuhe, Geschirr oder Möbel in einem anderen Mitgliedstaat verkaufen wollten, waren häufig mit Verzögerungen und zusätzlichen Kosten konfrontiert. Mit den neuen Regeln sollen diese Hindernisse beseitigt werden. Die EU-Kommission hatte die neue Verordnung 2017 vorgeschlagen.

Die Verordnung können Sie hier einsehen.

NFA/PROMV/24.04.2020

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