Nord Stream 2: BSH genehmigt Weiterbau
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat den Einspruch von Umweltverbänden gegen das Vorhaben der Nord Stream AG, weitere Leitungen in deutsche Gewässer zu legen, abgewiesen. Der Weiterbau der Gas-Pipeline Nord Stream 2 auf deutscher Seite wurde genehmigt. Die Leitungen sollen im Mai in einem Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Pommerschen Bucht auf einer Länge von zwei Kilometern abgelegt und ab Juni fertig montiert werden.
Das BSH hatte diesen Schritt mit der Ansicht begründet, das temporäre Ablegen der Pipeline in einem so kurzen Abschnitt stelle keine Bedrohung für den Naturschutz dar. Der Weiterbau ab Juni kollidiere nicht mit Rastzeiten von Vögeln. Auf diese hatten der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bei ihrem Einspruch im Januar verwiesen.
Umweltverbände wollen klagen
Zu der Genehmigung ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die DUH hat angekündigt, vor das Hamburger Verwaltungsgericht zu ziehen, um das Ablegen auf gerichtlichem Wege zu verhindern. Laut einer Pressemitteilung der Organisation verstoße das Vorhaben „gegen jede klimapolitische Vernunft sowie Geist und Wortlaut des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz”.
Den Betreibern liegt bereits eine Genehmigung aus dem Jahr 2018 vor, wonach die Pipeline-Stücke im Zeitraum zwischen Juni und September fertig montiert werden dürfen. NABU und DUH streben auch an, die aufschiebende Wirkung der Klagen gegen diesen Genehmigungsbescheid wiederherzustellen. Dann könnte die Entscheidung des BSH vorerst wieder ausgesetzt werden.
Tagesschau/DUH/BSH/PROMV 19.05.2021