NORDRHEIN-WESTFALEN: Soforthilfe für Unternehmen des Landes NRW 02.04.2020
Soforthilfen für Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige für NRW
Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.
Antragsberechtigt:
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