• Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Verlag
  • Abkürzungsverzeichnis
Login
Benutzerkonto

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Premiumservice-Außenhandel
  • Nachrichten
    • Nachrichten: Themenkategorisierung
      • Aktuelles / Basiswissen
      • ATLAS elektronische Ein- und Ausfuhranmeldung
      • Ein- und Ausfuhrkontrolle
      • Embargos / Handelshemmnisse
      • Lieferantenerklärungen
      • Incoterms
      • Warentarifierung / Ein- und Ausfuhrzölle
      • Warenursprung und Präferenzen
      • Zahlungsverkehr: Inkasso, Akkreditive, Hermes-Kreditversicherungen
  • Fachbeiträge
    • Fachbeiträge: Themenkategorisierung
      • Aktuelles / Basiswissen
      • ATLAS elektronische Ein- und Ausfuhranmeldung
      • Ein- und Ausfuhrkontrolle
      • Embargos / Handelshemmnisse
      • Lieferantenerklärungen
      • Incoterms
      • Warentarifierung / Ein- und Ausfuhrzölle
      • Warenursprung und Präferenzen
      • Zahlungsverkehr: Inkasso, Akkreditive, Hermes-Kreditversicherungen
    • Werke:
      • Import | Export
      • Praxisleitfaden Exportabwicklung
      • Die neuen Handelsklauseln
      • Das Exportjahr
      • Das Exportjahr – Embargos
      • Warenursprung Präferenzen
  • Praxishilfen
    • Praxishilfen
      • Zusatzmaterial für den Praxisleitfaden Exportabwicklung
      • Unterweisungsfolien
      • E-Books und Magazine
      • Arbeitshilfen
      • Downloads
    • Abkürzungsverzeichnis
  • Premiumpartner
No Result
View All Result
Premiumservice Außenhandel
  • Nachrichten
    • Nachrichten: Themenkategorisierung
      • Aktuelles / Basiswissen
      • ATLAS elektronische Ein- und Ausfuhranmeldung
      • Ein- und Ausfuhrkontrolle
      • Embargos / Handelshemmnisse
      • Lieferantenerklärungen
      • Incoterms
      • Warentarifierung / Ein- und Ausfuhrzölle
      • Warenursprung und Präferenzen
      • Zahlungsverkehr: Inkasso, Akkreditive, Hermes-Kreditversicherungen
  • Fachbeiträge
    • Fachbeiträge: Themenkategorisierung
      • Aktuelles / Basiswissen
      • ATLAS elektronische Ein- und Ausfuhranmeldung
      • Ein- und Ausfuhrkontrolle
      • Embargos / Handelshemmnisse
      • Lieferantenerklärungen
      • Incoterms
      • Warentarifierung / Ein- und Ausfuhrzölle
      • Warenursprung und Präferenzen
      • Zahlungsverkehr: Inkasso, Akkreditive, Hermes-Kreditversicherungen
    • Werke:
      • Import | Export
      • Praxisleitfaden Exportabwicklung
      • Die neuen Handelsklauseln
      • Das Exportjahr
      • Das Exportjahr – Embargos
      • Warenursprung Präferenzen
  • Praxishilfen
    • Praxishilfen
      • Zusatzmaterial für den Praxisleitfaden Exportabwicklung
      • Unterweisungsfolien
      • E-Books und Magazine
      • Arbeitshilfen
      • Downloads
    • Abkürzungsverzeichnis
  • Premiumpartner
Login
No Result
View All Result
Premiumservice Außenhandel
Login

Partnerschaftsabkommen der EU mit OAKPS

in Aktuelles / Basiswissen
A A

Partnerschaftsabkommen der EU mit OAKPS

Die Chefunterhändler der EU und der Organisation der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (OAKPS) – vormals AKP-Staatengruppe) haben eine politische Einigung über ein neues Partnerschaftsabkommen erzielt, das an die Stelle des Cotonou-Abkommens treten wird. Das Abkommen muss von den Vertragsparteien noch gebilligt, unterzeichnet und ratifiziert werden und wird dann der Rahmen für die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen sein. Es erstreckt sich auf eine Vielzahl von Bereichen, von nachhaltiger Entwicklung und nachhaltigem Wachstum bis hin zu Menschenrechten, Frieden und Sicherheit.

Gemeinsam verfügen die EU und die 79 afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten über mehr als die Hälfte der Sitze bei den Vereinten Nationen, ihre Bevölkerung beträgt insgesamt 1,5 Milliarden Menschen. Sobald das Abkommen in Kraft getreten ist, wird es als neuer Rechtsrahmen für die Zusammenarbeit zwischen der EU und den 79 Mitgliedern der Organisation der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (OAKPS) – vormals AKP-Staatengruppe – in den kommenden zwanzig Jahren dienen.

Mit dem neuen Abkommen werden die Mitgliedstaaten der EU und der OAKPS besser gerüstet sein, um auf neue Bedürfnisse und globale Herausforderungen wie die COVID-19-Pandemie, den Klimawandel, die Meerespolitik, Migration, Frieden und Sicherheit zu reagieren.

Das neue Partnerschaftsabkommen besteht aus einem „Grundlagenteil“, in dem die Werte und Grundsätze der EU und der AKP-Staaten dargelegt und die folgenden strategischen Schwerpunktbereiche ausgewiesen werden, in denen beide Seiten zusammenarbeiten wollen:

  • Menschenrechte, Demokratie und gute Regierungsführung,
  • Frieden und Sicherheit,
  • menschliche und soziale Entwicklung,
  • ökologische Nachhaltigkeit und Klimawandel,
  • inklusives nachhaltiges Wirtschaftswachstum und inklusive nachhaltige Entwicklung sowie
  • Migration und Mobilität. 

Dieser Grundlagenteil des Partnerschaftsabkommens wird durch drei spezifische handlungsorientierte Regionalprotokolle (Afrika, Karibik, Pazifik) ergänzt, die auf die Bedürfnisse der jeweiligen Region zugeschnitten sind. Dies wird einen bislang beispiellosen regionalen Fokusermöglichen. Die Regionalprotokolle werden über eigene Verwaltungsstrukturen verfügen, die u. a. gemeinsame Parlamentsausschüsse umfassen und die Steuerung der Beziehungen zwischen der EU und den einzelnen Regionen ermöglichen. Darüber hinaus wird ein übergreifender gemeinsamer OAKPS-EU-Rahmen mit starker parlamentarischer Beteiligung geschaffen.

Auf dem AKP-Gipfeltreffen im Dezember 2019 nahm die AKP-Staatengruppe das überarbeitete Abkommen von Georgetown an und billigte damit eine Namensänderung. Im April 2020 wurde aus der Gruppe der AKP-Staaten die Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten (OAKPS).

Nachdem die Chefunterhändler nun eine politische Einigung erzielt haben, wird der Text interne Verfahren durchlaufen, bevor er von den Chefunterhändlern paraphiert werden kann. Die Paraphierung markiert den Abschluss der Verhandlungen.

Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2021. Um in Kraft treten zu können, muss das Abkommen von einer Mindestauswahl und -zahl von Vertragsparteien geschlossen oder ratifiziert werden. Die Unterzeichnung, die vorläufige Anwendung und der Abschluss des Abkommens bedürfen der Zustimmung des Rates auf der Grundlage von Vorschlägen der Kommission.

Obwohl eine politische Einigung erzielt wurde, wird vorgeschlagen, das Cotonou-Abkommen weiter zu verlängern, um genügend Zeit für die Durchführung der oben genannten internen EU-Verfahren zu haben. Die EU erklärt sich bereit, das Cotonou-Abkommen bis zum 30. November 2021 zu verlängern, sofern das neue Abkommen nicht vor diesem Datum in Kraft tritt oder vorläufig angewandt wird.

EU / PRMV / 20.01.2021

Next Post
China

Chinas Wirtschaft auf Vor-Pandemie-Niveau

  • Kontakt
  • AGB
  • Fachmedien
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Telefon: 0821 242800
E-Mail: info@promv.de

© 2021 Pro Management Verlag

No Result
View All Result
  • Nachrichten
    • Aktuelles / Basiswissen
    • ATLAS elektronische Ein- und Ausfuhranmeldung
    • Ein- und Ausfuhrkontrolle
    • Embargos / Handelshemmnisse
    • Incoterms
    • Lieferantenerklärungen
    • Warentarifierung / Ein- und Ausfuhrzölle
    • Warenursprung und Präferenzen
    • Zahlungsverkehr: Inkasso, Akkreditive, Hermes-Kreditversicherungen
  • Fachbeiträge
    • Aktuelles / Basiswissen
    • ATLAS elektronische Ein- und Ausfuhranmeldung
    • Ein- und Ausfuhrkontrolle
    • Embargos / Handelshemmnisse
    • Lieferantenerklärungen
    • Incoterms
    • Warentarifierung / Ein- und Ausfuhrzölle
    • Warenursprung und Präferenzen
    • Zahlungsverkehr: Inkasso, Akkreditive, Hermes-Kreditversicherungen
    • Werke
      • Praxisleitfaden Exportabwicklung
      • Import | Export
      • Das Exportjahr
      • Das Exportjahr – Embargos
      • Warenursprung Präferenzen
      • Die neuen Handelsklauseln
  • Praxishilfen
    • E-Books und Magazine
    • Unterweisungsfolien
    • Arbeitshilfen
    • Downloads
  • Verlag
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2021 Pro Management Verlag

Alle Preise exkl. der gesetzlichen MwSt.

Cookie-Zustimmung verwalten
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern bzw. darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Der Zugriff oder die technische Speicherung ist unbedingt für den rechtmäßigen Zweck erforderlich, um die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Abonnenten oder Nutzer ausdrücklich angefordert wurde, oder für den alleinigen Zweck der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Voreinstellungen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Nutzer beantragt wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Aufforderung, die freiwillige Zustimmung Ihres Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht zu Ihrer Identifizierung verwendet werden.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lesen Sie mehr über diese Zwecke
Voreinstellungen anzeigen
{title} {title} {title}