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Home Ein- und Ausfuhrkontrolle

Partnerschaftsabkommen zwischen EU und Armenien in Kraft

in Ein- und Ausfuhrkontrolle
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Partnerschaftsabkommen zwischen EU und Armenien in Kraft

Anfang März ist das Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft (CEPA) zwischen der Europäischen Union und Armenien in Kraft getreten. Es wurde von der Republik Armenien, allen EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament ratifiziert. Dies ist ein wichtiger Meilenstein für die Beziehungen zwischen der EU und Armenien. Das Abkommen bildet einen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der EU und Armenien bei der Stärkung der Demokratie, der wirtschaftlichen Entwicklung, Umweltschutz, Bildung und Forschung. Armenien ist einer der Partner der Östlichen Partnerschaft, mit denen die EU ihre Beziehungen stärken will.

Der Hohe Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolititk, Josep Borrell‚ erklärte: „Das Inkrafttreten unseres Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft erfolgt zu einem Zeitpunkt, zu dem Armenien vor erheblichen Herausforderungen steht. Es sendet ein deutliches Signal, dass sich die EU und Armenien für demokratische Grundsätze und Rechtsstaatlichkeit sowie für eine umfassendere Reformagenda einsetzen. In allen politischen, wirtschaftlichen, handelspolitischen und anderen sektoralen Bereichen zielt unser Abkommen darauf ab, das Leben der Menschen positiv zu verändern und die Herausforderungen für die armenische Reformagenda zu bewältigen.“ Das Abkommen wurde im November 2017 unterzeichnet, und wesentliche Teile des Abkommens werden seit dem 1. Juni 2018 vorläufig angewandt. Seither haben Umfang und Intensität der bilateralen Zusammenarbeit zwischen Armenien und der Europäischen Union stetig zugenommen. Auf der 3. Tagung des Partnerschaftsrates EU-Armenien am 17. Dezember 2020 bekräftigten die Europäische Union und Armenien ihr uneingeschränktes Engagement für die Umsetzung des CEPA.

Das Abkommen spielt eine wichtige Rolle bei der Modernisierung Armeniens, insbesondere durch die Angleichung der Rechtsvorschriften an EU-Normen in vielen Bereichen. Dazu gehören Reformen der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte, insbesondere eines unabhängigen, effizienten und rechenschaftspflichtigen Justizsystems, sowie Reformen, die darauf abzielen, die Reaktionsfähigkeit und Wirksamkeit öffentlicher Einrichtungen zu verbessern und die Voraussetzungen für eine nachhaltige und inklusive Entwicklung zu fördern.

Mit Inkrafttreten des Abkommens am 1. März wird die Zusammenarbeit in den Bereichen intensiviert, die bislang nicht unter die vorläufige Anwendung des Abkommens fielen. Die Europäische Union will bei der vollständigen und wirksamen Umsetzung des Abkommens im beiderseitigen Interesse und zum Nutzen unserer Gesellschaften und Bürgerinnen und Bürger noch enger mit Armenien zusammenarbeiten.

Weitere Informationen:

Wortlaut des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU und Armenien 

Website der EU-Delegation in Armenien 

Factsheet zu den Beziehungen zwischen der EU und Armenien 

Factsheet zum Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU und Armenien 

EU / PRMV / 02.03.2021

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