“Politik wälzt Corona-Schutz einseitig auf Betriebe ab”
Das Bundeskabinett will am Mittwoch, den 16.03.2022 die überarbeitete Corona-Arbeitsschutzverordnung verabschieden. Dazu erklärt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann:
“Während die Betriebe weiterhin für einen umfassenden Corona-Schutz am Arbeitsplatz sorgen sollen, entbindet die überarbeitete Arbeitsschutzverordnung die Beschäftigten weitgehend von ihrer persönlichen Verantwortung. So ist der größte Schnitzer der Verordnung, dass die Arbeitnehmer dem Arbeitgeber keine Angaben mehr über ihren Impf- oder Genesenenstatus machen müssen. Dabei ist die Auskunftspflicht die wichtigste Voraussetzung, damit die Betriebe ein wirksames Hygienekonzeptes erstellen können. Stattdessen werden den Betrieben weiterhin die Kosten des Corona-Schutzes einseitig aufgeladen. Das gilt sowohl für die Tests, die wöchentlich angeboten werden müssen, als auch für medizinische Masken, falls solche erforderlich sind. Für die Allgemeinheit werden die Corona-Maßnahmen weitgehend aufgehoben. In den Betrieben bleiben dagegen Maßnahmen bestehen, die sie auch noch bezahlen müssen. Das passt nicht zusammen.”

VDMA/15.03.2022