Raumluftreiniger ersetzen nicht Fensterlüftung
Mobile Raumluftreiniger sind in Innenräumen nur als ergänzende Maßnahme sinnvoll, um das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu verringern. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.
Zum Schutz vor infektiösen Aerosolen können mobile Raumluftreiniger zudem nur unter bestimmten Randbedingungen beitragen. Sie können die notwendige Frischluftzufuhr durch Lüften über Fenster nicht ersetzen, wie sie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.6 “Lüftung” fordern. Sie bieten auch keinen Schutz vor einer möglichen Tröpfcheninfektion mit SARS-CoV-2 im Nahbereich.
Unternehmen und Einrichtungen, die mobile Raumluftreiniger beschaffen möchten, sollten nur geeignete Geräte auswählen.
DGUV Publikation „Fachbeitrag der DGUV zu mobilen Raumluftreinigern zum Schutz vor SARS-CoV-2“ (PDF, 541 kB)
DGUV / PRMV / 28.10.2020