SACHSEN-ANHALT: Soforthilfe für Unternehmen
Soforthilfen für Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige
Die Landesregierung hat sich auf ein Hilfspaket verständigt, das insbesondere Zuschüsse für Solo-Selbstständige und kleinere Unternehmen vorsieht. Ziel ist es, Insolvenzen zu vermeiden und Arbeitsplätze zu sichern. In Anlehnung an das Hilfspaket des Bundes wird das Wirtschaftsministerium eine Richtlinie zur Corona-Soforthilfe erlassen. Das Gesamtvolumen der Zuschüsse wird insgesamt 150 Millionen betragen; diese werden für Unternehmen gestaffelt ausgezahlt.
Antragsberechtigt:
- Soloselbstständige
- Unternehmen mit bis zu 50 Erwerbstätigen
- Freiberufler
die Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Sachsen-Anhalt haben
Höhe der Soforthilfe:
– bis zu 5 Mitarbeiter bis zu 9.000 Euro
– 6 bis 10 Mitarbeiter bis zu 15.000 Euro
– 11 bis 25 Mitarbeiter bis zu 20.000 Euro
– 26 bis 50 Mitarbeiter bis zu 25.000 Euro
Förderantrag:
Ausgereicht werden die Zuschüsse über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Bewilligungsstellen:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Wichtig: Die Anträge sollen mit geringem
bürokratischen Aufwand und sehr schnell bewilligt werden. Bitte senden Sie die
vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen per E-Mail an
soforthilfe-corona@ib-lsa.de
Verfahren:
- 1Formular auf der Internetseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (www.ib-sachsen-anhalt.de) herunterladen.
- Was Sie tun müssen:
- Antrag ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben
- Anlagen – nur in bestimmten Fällen erforderlich – ausfüllen
- Antrag-Scan (PDF) in einer Nachricht in einer Datei per E-Mail senden: soforthilfe-corona@ib-lsa.de Betreff: Vorname_Nachname_Unternehmensbezeichnung
- Überprüfung durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt:
- Vollständigkeitscheck
- Zusage
- Auszahlung
Der Antrag wird bewusst unbürokratisch gestaltet und die Hinweise des Bundes aufgreifen. Geltend gemacht werden können alle laufenden betrieblichen Kosten wie Mieten (für Produktionsstätten, Büros usw.), Pachten, Leasingraten (für Maschinen, Autos und ähnliches), Versicherungen, Energiekosten und Instandhaltungskosten. Neben Solo-Selbstständigen und Unternehmen können auch Künstler, Kulturschaffende sowie landwirtschaftliche Unternehmen einen Zuschuss beantragen.
Ib-sachsen-anhalt.de/PROMV/30.03.2020