SACHSEN: Soforthilfe für Unternehmen des Freistaates Sachsen 08.04.2020
Sachsens Wirtschaftsministerium verweist auf die Soforthilfe des Bundes, welche über die Sächsische Aufbaubank beantragt werden kann. Über die Sächsische Aufbaubank können darüber hinaus zinslose Darlehen zwischen 5.000 und 50.000 Euro (in begründeten Ausnahmefällen € 100.000) beantragt werden.
Über die Soforthilfe Sachsen kann der Soforthilfe-Zuschuss des Bundes beantragt werden
Antragsberechtigt:
Registrieren Sie sich beim Premiumservice
Sie sind bereits registriert?Dann loggen Sie sich bitte ein.