SACHSEN: Soforthilfe für Unternehmen des Freistaates Sachsen 08.04.2020
Sachsens Wirtschaftsministerium verweist auf die Soforthilfe des Bundes, welche über die Sächsische Aufbaubank beantragt werden kann. Über die Sächsische Aufbaubank können darüber hinaus zinslose Darlehen zwischen 5.000 und 50.000 Euro (in begründeten Ausnahmefällen € 100.000) beantragt werden.
Über die Soforthilfe Sachsen kann der Soforthilfe-Zuschuss des Bundes beantragt werden
Antragsberechtigt:
(Solo-Selbständige), Kleinstunternehmen und Freiberufler in Sachsen, bis einschließlich 10 Mitarbeiter, Betriebsstätte ist in Sachsen angemeldet
Voraussetzungen:
Der Antragsberechtigte ist durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, die seine Existenz bedrohen und ist bei einem deutschen Finanzamt angemeldet
Zuschusshöhe:
Der Soforthilfe-Zuschuss ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten
(Vollzeitäquivalente) und beträgt:
bei bis zu 5,0 Beschäftigten: bis zu 9.000 Euro
bei bis zu 10,0 Beschäftigten: bis zu 15.000 Euro
Die Soforthilfe wird als einmaliger Zuschuss gewährt.
Bewilligungsstellen:
Sächsische Aufbaubank, Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden
Der Antrag ist elektronisch einzureichen:
Verfahren:
- Bitte tragen Sie Ihren Liquiditätsbedarf unabhängig von der prozentualen Höhe Ihrer Umsatzeinbußen im Förderantrag ein.
- Sofern Sie noch kein SAB Portal Nutzer sind, registrieren Sie sich bitte und füllen dann Ihren Antrag online aus.
- Sobald Ihr elektronischer Antrag vollständig ausgefüllt ist, senden wir Ihnen eine E-Mail mit einer Zusammenfassung Ihres Antrages für Ihre Unterlagen.
- Mit Abschluss der Antragsbearbeitung werden die Antragsunterlagen direkt an die SAB zur Bearbeitung weiter geleitet.
Alternativ kann der Antrag auch in Papierform eingereicht werden.
Neben dem Antrag ist lediglich eine Kopie des Personalausweises einzureichen.
Beachten Sie bitte, dass nur vollständige Anträge inklusive aller erforderlichen Unterlagen bearbeitet werden können.
Des Weiteren bitten wir Sie zu berücksichtigen, dass die Bearbeitungszeit von Papieranträgen länger dauert, als die Bearbeitung von elektronisch gestellten Anträgen.
Den unterschriebenen Antrag und die Ausweiskopie können Sie einscannen und an die
E-Mail-Adresse corona-wirtschaft@sab.sachsen.de senden.
Sab.sachsen.de/PROMV/08.04.2020