Sanktionen gegen Syrien um ein weiteres Jahr verlängert
Der Europäische Rat hat eine Verlängerung der Sanktionen gegen die syrische Regierung um ein weiteres Jahr angeordnet. Sie gelten nun vorerst bis zum 1. Juni 2022. Der Beschluss ist eine Folge der anhaltenden Unterdrückung der syrischen Bevölkerung durch das Regime.
Fünf verstorbene Personen wurden von der Sanktionsliste gestrichen; sie beinhaltet nun insgesamt 283 Personen und 70 Einrichtungen. Die Sanktionen wurden erstmals 2011 ausgerufen und betreffen nicht nur Mitglieder der Regierung, sondern auch Personen aus dem Wirtschaftsbereich. Eingeschränkt sind zudem die Einfuhr von Öl, der Zufluss von finanziellen Mitteln sowie die Einfuhr von Dual-Use-Gütern und bestimmter technologischer Hilfsmittel, die zur Überwachung verwendet werden könnten. Nicht betroffen sind die Einfuhr von Nahrungsmitteln, Medikamenten und medizinischer Ausrüstung, um die humanitäre Hilfe in Syrien nicht einzuschränken.
EU/kb/PROMV 28.05.2021