Schnellladegesetz für Ausschreibung von Ladehubs
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge – Schnellladegesetz beschlossen. Dies schafft die rechtliche Grundlage für die geplante Ausschreibung zum Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1.000 Standorten.
Laut BMVI sind die bisher mehrjährigen Förderprogramme zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge allein nicht ausreichend, um den Aufbau schnell, verlässlich, bedarfsgerecht, flächendeckend und verbraucherfreundlich zu gewährleisten – insbesondere mit Blick auf Standorte, die wenig bzw. nur temporär (z. B. touristische und saisonale Ziele) frequentiert sind.
An den meisten Ladepunkten ist bislang nur Laden mit einer normalen Ladeleistung (von höchstens 22 kW) möglich. Schnellladepunkte mit hoher Leistung dagegen gibt es bislang wenig. Aktuell haben weniger als 2 Prozent aller Ladepunkte eine Ladeleistung von mindestens 100 kW.
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