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Schnellladegesetz für Ausschreibung von Ladehubs

in Aktuelles / Basiswissen
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Schnellladegesetz für Ausschreibung von Ladehubs

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge – Schnellladegesetz beschlossen. Dies schafft die rechtliche Grundlage für die geplante Ausschreibung zum Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1.000 Standorten.

Laut BMVI sind die bisher mehrjährigen Förderprogramme zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge allein nicht ausreichend, um den Aufbau schnell, verlässlich, bedarfsgerecht, flächendeckend und verbraucherfreundlich zu gewährleisten – insbesondere mit Blick auf Standorte, die wenig bzw. nur temporär (z. B. touristische und saisonale Ziele) frequentiert sind.

An den meisten Ladepunkten ist bislang nur Laden mit einer normalen Ladeleistung (von höchstens 22 kW) möglich. Schnellladepunkte mit hoher Leistung dagegen gibt es bislang wenig. Aktuell haben weniger als 2 Prozent aller Ladepunkte eine Ladeleistung von mindestens 100 kW.

Aufbau und Betrieb eines bundesweiten Schnelladenetzes werden im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung in Auftrag gegeben. D.h. das Schnellladenetz soll den Bedarf für die Mittel- und Langstreckenmobilität an Fernstraßen sowie wichtigen Standorten im urbanen Raum abdecken. Die Standorte müssen stets zugänglich sein.

Der Bund soll nicht selbst Betreiber von Ladeeinrichtungen werden. Vielmehr soll der Infrastrukturaufbau für den Markthochlauf der E-Fahrzeuge durch langfristige Verträge mit Betreibern gewährleistet werden. Ausgeschrieben werden soll HPC (High Power Charging)-Ladeinfrastruktur mit einer Leistung pro Ladepunkt von mindestens 150 kW, die ein schnelles Laden für Mittel- und Langstreckenmobilität gewährleistet.

Der bisherige Bestand an Ladeinfrastruktur wird in die Bedarfsermittlung, die durch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur stattfinden soll, mit einbezogen. Die Leitstelle verfügt mit dem „StandortTOOL“ über ein digitales Werkzeug, das den Standort und die Leistung von bereits vorhandenen Ladepunkten in die Planung für den künftigen Bedarf mit einberechnet. Für den Aufbau der Schnellladeinfrastruktur ist ein Volumen von rund 2 Milliarden Euro vorgesehen. Der Bund wird sich hieran anteilig beteiligen, soweit dies nach den Ergebnissen der Ausschreibung erforderlich ist.

Der ressortabgestimmte Gesetzentwurf wurde im Kabinett beschlossen. Das Schnellladegesetz soll noch im Frühjahr verabschiedet werden (Bundestag/Bundesrat). Die Ausschreibung von 1.000 Standorten soll im Sommer 2021 starten.

BMVI / PRMV / 10.02.2021

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