Studie: Berichtspflichten zu Corporate Social Responsibility
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee hat im Auftrag des BMJV eine Studie zur Frage, welche Rolle Corporate Social Responsibility in der Unternehmensdarstellung und -berichterstattung spielt, veröffentlicht.
Mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) wurden im Jahr 2017 die sogenannten CSR-Berichtspflichten im Handelsgesetzbuch verankert. CSR steht für Corporate Social Responsibility, also für die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen. Nach dem Gesetz müssen bestimmte große am Kapitalmarkt tätige Unternehmen, Banken und Versicherungen in ihrer Unternehmensberichterstattung verstärkt auch nichtfinanzielle Themen darstellen. Erforderlich sind dabei vor allem Angaben über Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Korruptionsbekämpfung.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hatte im März 2020 den Deutsche Rechnungslegungs Standards Commitee e.V. (DRSC) mit einer umfangreichen Untersuchung zu der Frage beauftragt, wie deutsche Unternehmen diese Berichtspflichten erfüllen. Der Auftrag umfasste die Erhebung und Auswertung der sogenannten nichtfinanziellen Erklärungen und Berichte für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019, eine Stakeholder-Befragung unter Beteiligung sämtlicher betroffener Kreise sowie die Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die Stärkung der CSR-Berichtspflichten auf europäischer Ebene. Heute hat das DRSC seinen Abschlussbericht veröffentlicht.
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