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Syrischer Außenminister auf EU-Sanktionsliste

in Embargos / Handelshemmnisse
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Syrischer Außenminister auf EU-Sanktionsliste

Der Rat hat heute beschlossen, Faisal Mekdad in die Liste der Personen aufzunehmen, die restriktiven Maßnahmen der EU gegen Syrien unterliegen, da dieser unlängst zum Außenminister ernannt worden ist. Mit diesem Beschluss sind nun insgesamt 289 Personen von Einreiseverboten und dem Einfrieren von Vermögenswerten betroffen. Auch bei 70 Einrichtungen wurden Vermögenswerte eingefroren.

Die gegenwärtigen Sanktionen gegen das syrische Regime wurden 2011 als Reaktion auf die gewaltsame Unterdrückung der syrischen Zivilbevölkerung verhängt. Unternehmen und prominente Geschäftsleute, die von ihren Verbindungen zum Regime und von der Kriegswirtschaft profitieren, unterliegen ebenfalls Sanktionen. Zusätzliche von der EU erlassene restriktive Maßnahmen umfassen auch ein Erdöleinfuhrverbot, Restriktionen bei bestimmten Investitionen, das Einfrieren von in der EU gehaltenen Vermögenswerten der syrischen Zentralbank sowie Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung und Technologie, die zur internen Repression oder zur Überwachung oder zum Abhören des Internets und von Telefongesprächen verwendet werden können.

Der Rat überprüft fortlaufend die Entwicklungen im Syrien-Konflikt. Jeder Beschluss über eine Verlängerung der Sanktionen obliegt dem Rat und muss jährlich getroffen werden.

Die EU setzt sich weiterhin dafür ein, dass eine dauerhafte und glaubwürdige politische Lösung des Konflikts in Syrien auf der Grundlage der Resolution 2254 des VN-Sicherheitsrats und des Genfer Kommuniqués von 2012 gefunden wird.

Die einschlägigen Rechtsakte, einschließlich der Namen der betroffenen Person, sind im Amtsblatt veröffentlicht worden.

  • Amtsblatt der Europäischen Union, 15. Januar 2020

EU / PRMV / 19.01.2021

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