THÜRINGEN: Soforthilfe für Unternehmen des Landes Thüringen 02.04.2020
Soforthilfen für Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige
Die Programme des Landes und des Bundes werden miteinander verrechnet.
Wenn Sie beispielsweise 5.000 Euro durch die Thüringer Soforthilfe bekommen haben, erhalten Sie maximal noch 4.000 Euro aus dem Bundesprogramm (insgesamt 9.000 Euro). Die fehlenden Unterlagen für das Bundesprogramm reichen Sie dann bitte erst nach Aufforderung der Thüringer Aufbaubank ein. Unsere Mitarbeiter*innen werden sich mit den in Frage kommenden Antragsteller*innen, welche bewilligt wurden, in Verbindung setzen. Unaufgeforderte Einsendungen können wir nicht berücksichtigen.
Falls Sie die Corona Soforthilfe des Freistaates Thüringen nicht beantragt oder bekommen haben, können Sie die Bundeshilfen direkt beantragen. Bitte reichen Sie die Anträge für die Corona-Soforthilfe nur über die offiziellen Wege ein!
Der Zuschuss wird Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen zur Bewältigung oder Minderung der besonderen wirtschaftlichen Notlage gewährt, die durch die Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 entstanden ist.
Antragsberechtigt:
Gefördert werden Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen mit bis zu 50 Beschäftigten
Antragsberechtigt sind im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen (inkl. Einzelunternehmen) sowie Unternehmen der Branche 86.9 (Gesundheitswesen, auch wenn diese über keine Gewerbeanmeldung verfügen) und wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft der Branchennummern 71-74, 85.5 sowie 90 gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008).
Höhe der Soforthilfe:
1-5 Mitarbeiter € 5.000
6-10 Mitarbeiter € 10.000
11-25 Mitarbeiter € 20.000
26-50 Mitarbeiter € 30.000
Umrechnungstabelle:
– Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
– Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
– Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
– Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
Förderantrag:
Bewilligungsstellen:
Bitte reichen Sie die Anträge für die Corona-Soforthilfe nur über die offiziellen Wege ein!
zuständige IHK und HWK:
► per E-Mail oder
► per Post
► nur per Post
Thüringer Aufbaubank
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
Verfahren:
Ich bin:
▸ Im Haupterwerb tätiges gewerbliches Unternehmen
▸ Unternehmen der „sonstigen Gesundheitswirtschaft“ im Haupterwerb, auch ohne Gewerbeanmeldung
▸ Wirtschaftsnaher Freiberufler*in im Haupterwerb
▸ Freiberufler*in in der Kreativwirtschaft im Haupterwerb
▸ Antrag online ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben
▸ De-minimis-Erklärung ausdrucken und unterschreiben
▸ Kopie der Gewerbeanmeldung (wenn ein Gewerbe vorliegt)
Antrag-Scan (PDF) zur zuständigen IHK / HWK mailen oder via Post:
soforthilfe-corona@hwk-suedthueringen.de
soforthilfe-corona@hwk-erfurt.de
soforthilfe-corona@hwk-gera.de
soforthilfe-corona@suhl.ihk.de
soforthilfe-corona@gera.ihk.de
soforthilfe-corona@erfurt.ihk.de
ODER
Antrag ausgedruckt an Thüringer Aufbaubank via Post senden:
Thüringer Aufbaubank
Gorkistrasse 9
99084 Erfurt
▸ Vollständigkeitscheck
▸ Antragsbearbeitung
▸ Zusage & Auszahlung
Aufbaubank.de/PROMV/02.04.2020