Transeuropäisches Verkehrsnetz wird vorangetrieben
Um den Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) voranzutreiben, hat der Europäische Rat neue Regeln für vereinfachte Genehmigungsverfahren beschlossen. Das Kernnetz von TEN-V soll bis 2030 fertiggestellt werden.Von der neuen Richtlinie betroffen sind Vorhaben für bestimmte Abschnitte des Kernnetzes; Vorhaben, die sich nicht ausschließlich auf das Kernnetz beziehen, sind hiervon ausgeschlossen. Den Mitgliedsstaaten ist es jedoch möglich, die Regelung auf auf das TEN-V-Gesamtnetz zu übertragen. Die Behörden der Mitgliedsstaaten werden priorisiert die Vorhaben unter der neuen Genehmigungsregelung bearbeiten.
Die Neuerung sieht vor, dass in jedem Mitgliedsstaat eine Behörde als Hauptanlaufstelle etabliert wird, an die sich die Vorhabenträger werden und bei der sie die notwendigen Informationen einholen können. Ob dies nur eine Behörde für alle Anliegen oder die Zuständigkeiten auf mehrere Behörden verteilt werden, ist dem Mitgliedsstaat überlassen. Die Gesamtgenehmigungsdauer wird auf vier Jahre beschränkt.
Eine erste Einigung über ein intelligentes TEN-V mit den neuen Regelungen wurde bereits im Juni 2020 beschlossen und seither von den Mitgliedsstaaten gebilligt. Eine entgültige Verabschiedung konnte jedoch nicht vor der Annahme der Fazilität “Connecting Europe” (CEF 2.0) erfolgen. Nach der Annahme des intelligenten TEN-V durch das Parlament und dem entgültigen Inkrafttreten besteht eine Frist von zwei Jahren, in denen die Staaten die Richtlinie umsetzen müssen.
EU/kb/PROMV 17.06.2021