Türkei: Produktsicherheit in der Textilbranche
Am 7. 11.2020 wurde die neue Bekanntmachung über die Überwachung einiger Textil-, Bekleidungs- und Ledererzeugnisse (Produktsicherheit und -kontrolle: 2021/18) im türkischen Amtsblatt veröffentlicht.
Die Bekanntmachung „Bazı Tekstil ve Konfeksiyon Ürünlerinin Denetimine iliskin Teblig 2021/18“ tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Die gesamte Einfuhrkontrolle bzw. alle Maßnahmen über die Registrierung, Bewertung, Genehmigung und Beschränkung von Chemikalien in bestimmten Textilien, Bekleidungs- und Ledererzeugnissen werden in der Bekanntmachung neu geregelt. Schädliche Inhaltsstoffen (wie z.B. Azofarbstoffe) werden über das System TAREKS (Einfuhrgenehmigungsportal der Türkei) erfasst und entsprechend einer Risikoanalyse bewertet.
Laut § 6 der Bekanntmachung wird für betroffene Waren, die mit einer A.TR angemeldet werden, unmittelbar eine TAREKS-Einfuhrgenehmigung erteilt. Details enthält die Bekanntmachung in türkischer Sprache. Betroffene Waren/HS-Codes sind der Anlage der Bekanntmachung zu entnehmen.
Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung des Einfuhrerlass 2020/15 (Bazı Tekstil ve Konfeksiyon Ürünlerinin Denetimi, Ithalat Teblig 2020/15) vom 31. Dezember 2019 (Amtsblatt Nr. 30995, 3. Mükerrer).
Quelle: Amtsblatt der Türkei