Wie kommt EU-Wein nach dem Brexit auf die Insel?
Für den Export von Wein nach Großbritannien gilt nach dem Brexit und dem Freihandelsabkommen ein neues Verfahren. Das Vereinigte Königreich ist seit 2021 zollrechtlich ein Drittland. Trotz des geschlossenen Freihandelsabkommens mit dem Vereinigten Königreich muss natürlich auch der Export von Wein zolltechnisch neu abgewickelt werden.
Lieferungen von Wein an gewerbliche Empfänger in Großbritannien können seit Januar 2021 nicht mehr über das bisherige Zollsystem zur Überwachung der Beförderung von Wein und Schaumwein unter Verbrauchsteueraussetzung, dem Excise Movment Control System (EMCS), abgewickelt werden. Stattdessen ist bei diesen Warensendungen die Abgabe einer (elektronischen) Ausfuhranmeldung verpflichtend. Dabei sind zusätzlich bestimmte Begleitdokumenten erforderlich und Etikettierungsvorschriften sind zu beachten. Auskünfte zu den Normen und Standards zur Vermarktung von Wein erteilt die britische Agentur für Lebensmittelstandards (Food Standards Agency – FSA, winestandards@food.gov.uk).
Der im „Border Operating Model“ geltende Übergangszeitraum vom 1.1. bis 30.6.2021 gilt nicht für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Wein. Daher ist für Wein seit dem 1.1.2021 eine vollständige Zollerklärung erforderlich.
Für die Einfuhr von EU-Weinen ist ab 1. Januar 2021 ein Begleitdokument erforderlich. Das Dokument kann durch den Exporteur selbst ausgestellt werden.
Alle erforderlichen Dokumente für den Weinexport nach Großbritannien stellt die IHK Würzburg zum Download bereit.
IHK Würzburg / PRMV / 26.02.2021