Ägypten: Versanddokumente richtig kennzeichnen
Seit dem 1. Oktober 2021 ist bei der Einfuhr von Waren nach Ägypten das neue Einfuhrsystem ACI verpflichtend zu verwenden. Bezüglich der Kennzeichnung der Einfuhrdokumente hat die IHK Nord Westfalen zusätzliche Informationen bekannt gegeben.
Bei der Anmeldung der Ware im elektronischen Portal “Nafeza” wird an die Lieferung eine sogenannte ACID-Nummer vergeben (Advanced Cargo Information Declaration). Die Angabe der ACID-Nummer ist zwingend notwendig, damit die Lieferung im ägyptischen Zielhafen entgegengenommen werden kann.
Auf der Handelsrechnung sind folgende Angaben zu machen:
- ACID
- Egyptian Importer Tax ID
- Foreign Exporter Registration Type
- Foreign Exporter ID
- Foreign Exporter Country
- Foreign Exporte Country Code
Auf allen anderen Dokumenten ist ausschließlich die ACID-Nummer zu verzeichnen.
Wird die Angabe der ACID-Nummer nicht korrekt vorgenommen, wird die Ware ohne Entladung zum Entsender auf dessen Kosten zurückgeschickt.
IHK Nord Westfalen/kb/PROMV 13.10.2021