Angabe des Beförderers in ATLAS 9.1
Mit dem Echtbetriebsbeginn des Releases ATLAS 9.1 ändern sich die Anforderungen bei der Angabe des Beförderers in Versandanmeldungen (E_DEP_DAT). Dieser ist zum Wochenende des 11. und 12. September 2021 erfolgt.
Bei der Versandanmeldung ist die Angabe des Beförderers nur notwendig, wenn die Versandanmeldung Daten der summarischen Eingangs- und/oder Ausgangsmeldung enthält und der Beförderer nicht auch der Inhaber des Versandverfahrens ist. In diesem Fall ist die Identifikationsnummer des Beförderers anzugeben; allein die Adressdaten sind nicht mehr ausreichend. In allen anderen Fällen ist die Angabe des Beförderers optional.
Nähere Informationen finden Sie in der ATLAS-Information 0220/21.
Zoll/kb/PROMV 21.09.2021