ATLAS – Einfuhr: Verbindliche Zolltarif- und Ursprungsauskünfte
Laut der ATLAS – Info 0116/21 erfolgt die Anmeldung von verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) sowie verbindlichen Ursprungsauskünften (vUA) in den ATLAS-Fachanwendungen Zollbehandlung und AEGZ in Form von Unterlagen C626 („BTI – Entscheidung in Bezug auf verbindliche Zolltarifauskünfte (Anhang A Spalte 1a der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“) und C627 („BOI – Entscheidung in Bezug auf verbindliche Ursprungsauskünfte (Anhang A Spalte 1b der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“) aus dem Bescheinigungsbereich 4.
Ab dem 15. Januar 2021 ist zusätzlich zu einer Unterlage C626 in ATLAS immer eine Unterlage 9DFC („EORI-Nummer des Inhabers der vZTA-Entscheidung“) anzumelden. Analog ist zu einer Unterlage C627 in ATLAS immer eine Unterlage 9DFD („EORI-Nummer des Inhabers einer verbindlichen Ursprungsauskunft“) anzumelden.
Als Nummer der Unterlagen 9DFC/9DFD ist jeweils die zutreffende EORI-Nr. des Entscheidungsinhabers der vZTA/vUA, entsprechend der angemeldeten Unterlage C626/C627, anzumelden. Zusätzlich ist für die o.g. Unterlagen C626 und 9DFC, sowie C627 und 9DFD ab dem 15. Januar 2021 unabhängig von der Zuordnung zu einem Bescheinigungsbereich nur noch die Anmeldung auf Positionsebene zulässig.
Dabei ist je Position und je vorgenannten Unterlagentyps, die Anmeldung von nicht mehr als einer entsprechenden Unterlage zulässig. Die Anmeldung von zwei Unterlagen des gleichen Unterlagentyps (z.B. zwei Unterlagen C626) in einer Position ist entsprechend nicht zulässig.
Zoll / ATLAS – Info / 13.01.2021