Außenwirtschaftsförderung in Krise bewährt
Die Exportkredit- und Investitionsgarantien des Bundes haben im Pandemiejahr 2020 einen wichtigen Beitrag zur Stützung der deutschen Wirtschaft und zum Erhalt von Arbeitsplätzen in Deutschland geleistet und sich als verlässliche und belastbare Instrumente der Außenwirtschaftsförderung erwiesen. Mit dem sogenannten 5-Punkte-Maßnahmenpaket zur Unterstützung der deutschen Exportwirtschaft hatte das Bundeswirtschaftsministerium im Juli 2020 die Bedingungen für die Inanspruchnahme von Exportkreditgarantien in der Corona-Krise verbessert, um so die Liquiditätssituation von Exporteuren und Importeuren in der aktuellen Krisensituation zu verbessern.
Der Bund hat im Jahr 2020 Exportkreditgarantien in Höhe von rund 16,7 Milliarden Euro übernommen. 2019 waren es 21 Milliarden Euro. Dieser Rückgang ist unter anderem auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Das weiterhin hohe Deckungsvolumen für 2020 unterstreicht die Bedeutung dieses Absicherungsinstruments des Bundes für die Exportwirtschaft. Es zeigt auch, dass die Erweiterungen und Verbesserungen der Risikoabsicherung während der Corona-Krise gut durch die Wirtschaft angenommen werden. Gut 80 Prozent der mit Exportkreditgarantien abgesicherten Geschäfte betreffen Exporte in Entwicklungs- und Schwellenländer.
Die wirtschaftliche Entwicklung in den Zielmärkten für die deutsche Exportwirtschaft bleibt herausfordernd. Infolge der COVID-19-Pandemie wurden zahlreiche Investitionsvorhaben auf den Auslandsmärkten verschoben; viele Exportgeschäfte ließen sich dadurch nicht oder noch nicht realisieren.
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