Auswärtiges Amt gibt weltweite Reisewarnung aus
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland wird derzeit gewarnt, da mit starken und weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Dies gilt bis auf weiteres fort, vorerst – entsprechend dem Beschluss vom 15. April 2020 zur Verlängerung der Eindämmungsmaßnahmen – mindestens bis einschließlich 3. Mai 2020.
Noch im Ausland befindliche Touristen sollten zurückreisen, solange es noch Reisemöglichkeiten gibt.
Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften erfolgen teilweise ohne jede Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung. Zahlreiche Reisende sind in mehreren Ländern derzeit betroffen und an der Weiter- oder Rückreise gehindert. Naturgemäß sind Gefahren entsprechend der Ausbreitung von COVID-19 in einzelnen Ländern oder Gebieten, aber auch je nach Möglichkeit der Schutzmaßnahmen und des Abstands zu anderen Menschen unterschiedlich.
Die verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsüberprüfungen betreffen insbesondere auch Kreuzfahrtschiffe. Es ist bereits mehrfach zu Verweigerungen des Anlaufens von Häfen gekommen. Mit Verzögerungen, Routenänderungen und in bestimmten Fällen auch Quarantänemaßnahmen durch lokale Behörden sind weiterhin zu rechnen.
An den Landgrenzen werden wieder Grenzkontrollen durchgeführt, wobei Reisende ohne triftige Gründe zurückgewiesen werden. Aus dem Ausland auf dem Land-, See- oder Luftweg Einreisende sollen sich für 14 Tage in Quarantäne begeben.
Auswärtiges Amt/PROMV/17.04.2020