Corona-Krise: Soforthilfe-Antrag für Unternehmen und Selbstständige
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.
Antragsberechtigt:
- Gewerbliche und Sozialunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.
- Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit unter fünf Beschäftigten sind nur insoweit antragsberechtigt, als dass sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens einer Person bestreiten.
Höhe der Soforthilfe:
- 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
- 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
- 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
Umrechnungstabelle:
- Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
- Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
- Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
- Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
- Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten dürfen ihre Auszubildenden bei der Beschäftigtenzahl voll anrechnen.
Förderantrag:
Bewilligungsstellen:
Anträge können nur bearbeitet werden, wenn sie auf dem Online-Portal www.bw-soforthilfe.de hochgeladen wurden.
Anträge sollten nicht auf dem Postweg oder per E-Mail an die Kammern oder das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg gesendet werden. Diese werden nicht bearbeitet.
Verfahren:
Laden Sie das Antragsformular Soforthilfe Corona (PDF) inkl. De-minimis-Erklärung herunter und füllen Sie es vollständig an Ihrem PC aus.
Damit Sie beschreibbare PDF-Formulare problemlos ausfüllen, bearbeiten und speichern können, sollten sie auf dem Computer heruntergeladen und gespeichert werden. Verwenden Sie grundsätzlich zum Ausfüllen immer den kostenlos zur Verfügung gestellten Adobe Acrobat Reader. Haben Sie bereits den Acrobat Reader installiert, kontrollieren Sie: Ob Sie die neueste Version geladen haben und aktualisieren Sie ihn gegebenenfalls. Ob JavaScript in den Einstellungen vom Adobe Acrobat Reader aktiviert ist.
Nur vollständig ausgefüllte Formulare können bearbeitet werden.
- Drucken Sie das vollständig ausgefüllte Formular aus
- Unterschreiben Sie (rechtsverbindlich durch einen Vertretungsberechtigten) das Formular eigenhändig an der dafür vorgesehenen Stelle.
- Scannen Sie (oder fotografieren Sie) das Formular mit Ihrer Unterschrift ein.
- Speichern Sie das gescannte/ fotografierte Dokument im PDF-Format ab.
Es können nur vollständig ausgefüllte Formulare im PDF-Format verarbeitet werden. Bitte führen Sie gegebenenfalls mehrseitige Dokumente in EIN Dokument zusammen.
Da nur Dokumente im PDF-Format angenommen werden können, müssen die Dokumente im Datei-Typ PDF gespeichert oder über einen Standard-PDF-Drucker gedruckt werden, um das PDF-Format sicherzustellen. - Öffnen Sie bitte das Portal der Kammern: www.bw-soforthilfe.de.
- Geben Sie dort Ihre Kontaktdaten ein und laden Sie Ihr Antragsformular hoch.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per Email, deren Eingang bis zu 48 Stunden dauern kann!
wm.baden-wuerttemberg.de/PROMV/02.04.2020