• Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Verlag
  • Abkürzungsverzeichnis
Login
Benutzerkonto

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Premiumservice-Außenhandel
  • Mehr Informationen
No Result
View All Result
Premiumservice Außenhandel
  • Mehr Informationen
Login
No Result
View All Result
Premiumservice Außenhandel
Login

BADEN-WÜRTTEMBERG: Soforthilfe für Unternehmen des Landes Baden-Württemberg 02.04.2020

in Rechtliche und behördliche Informationen, Soforthilfeanträge
A A

Corona-Krise: Soforthilfe-Antrag für Unternehmen und Selbstständige

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.

 

Antragsberechtigt:
  • Gewerbliche und Sozialunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.
  • Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit unter fünf Beschäftigten sind nur insoweit antragsberechtigt, als dass sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens einer Person bestreiten.

Höhe der Soforthilfe:

  • 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
  • 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

Umrechnungstabelle:

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1 
  • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
  • Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten dürfen ihre Auszubildenden bei der Beschäftigtenzahl voll anrechnen.

 

Förderantrag:

Formular ist hier abrufbar

Bewilligungsstellen:

Anträge können nur bearbeitet werden, wenn sie auf dem Online-Portal www.bw-soforthilfe.de hochgeladen wurden.
Anträge sollten nicht auf dem Postweg oder per E-Mail an die Kammern oder das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg gesendet werden. Diese werden nicht bearbeitet.

Verfahren: 

Laden Sie das Antragsformular Soforthilfe Corona (PDF) inkl. De-minimis-Erklärung herunter und füllen Sie es vollständig an Ihrem PC aus.

Damit Sie beschreibbare PDF-Formulare problemlos ausfüllen, bearbeiten und speichern können, sollten sie auf dem Computer heruntergeladen und gespeichert werden. Verwenden Sie grundsätzlich zum Ausfüllen immer den kostenlos zur Verfügung gestellten Adobe Acrobat Reader. Haben Sie bereits den Acrobat Reader installiert, kontrollieren Sie: Ob Sie die neueste Version geladen haben und aktualisieren Sie ihn gegebenenfalls. Ob JavaScript in den Einstellungen vom Adobe Acrobat Reader aktiviert ist. 

Nur vollständig ausgefüllte Formulare können bearbeitet werden.

  1. Drucken Sie das vollständig ausgefüllte Formular aus 
  2. Unterschreiben Sie (rechtsverbindlich durch einen Vertretungsberechtigten) das Formular eigenhändig an der dafür vorgesehenen Stelle.
  3. Scannen Sie (oder fotografieren Sie) das Formular mit Ihrer Unterschrift ein.
  4. Speichern Sie das gescannte/ fotografierte Dokument im PDF-Format ab.
    Es können nur vollständig ausgefüllte Formulare im PDF-Format verarbeitet werden. Bitte führen Sie gegebenenfalls mehrseitige Dokumente in EIN Dokument zusammen.
    Da nur Dokumente im PDF-Format angenommen werden können, müssen die Dokumente im Datei-Typ PDF gespeichert oder über einen Standard-PDF-Drucker gedruckt werden, um das PDF-Format sicherzustellen.
  5. Öffnen Sie bitte das Portal der Kammern: www.bw-soforthilfe.de. 
  6. Geben Sie dort Ihre Kontaktdaten ein und laden Sie Ihr Antragsformular hoch.

Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per Email, deren Eingang bis zu 48 Stunden dauern kann!

wm.baden-wuerttemberg.de/PROMV/02.04.2020

Next Post
BRANDENBURG: Soforthilfe für Unternehmen des Landes Brandenburg 02.04.2020

BRANDENBURG: Soforthilfe für Unternehmen des Landes Brandenburg 02.04.2020

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Kontakt
  • AGB
  • Fachmedien
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Telefon: 0821 242800
E-Mail: info@promv.de

© 2021 Pro Management Verlag

No Result
View All Result
  • Nachrichten
    • Aktuelles / Basiswissen
    • ATLAS elektronische Ein- und Ausfuhranmeldung
    • Ein- und Ausfuhrkontrolle
    • Embargos / Handelshemmnisse
    • Incoterms
    • Lieferantenerklärungen
    • Warentarifierung / Ein- und Ausfuhrzölle
    • Warenursprung und Präferenzen
    • Zahlungsverkehr: Inkasso, Akkreditive, Hermes-Kreditversicherungen
  • Fachbeiträge
    • Aktuelles / Basiswissen
    • ATLAS elektronische Ein- und Ausfuhranmeldung
    • Ein- und Ausfuhrkontrolle
    • Embargos / Handelshemmnisse
    • Lieferantenerklärungen
    • Incoterms
    • Warentarifierung / Ein- und Ausfuhrzölle
    • Warenursprung und Präferenzen
    • Zahlungsverkehr: Inkasso, Akkreditive, Hermes-Kreditversicherungen
  • Praxishilfen
    • E-Books und Magazine
    • Unterweisungsfolien
    • Arbeitshilfen
    • Downloads
  • Verlag
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2021 Pro Management Verlag

Alle Preise exkl. der gesetzlichen MwSt.

Cookie-Zustimmung verwalten
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern bzw. darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Der Zugriff oder die technische Speicherung ist unbedingt für den rechtmäßigen Zweck erforderlich, um die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Abonnenten oder Nutzer ausdrücklich angefordert wurde, oder für den alleinigen Zweck der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Voreinstellungen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Nutzer beantragt wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Aufforderung, die freiwillige Zustimmung Ihres Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht zu Ihrer Identifizierung verwendet werden.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten Sie {vendor_count} Lieferanten Lesen Sie mehr über diese Zwecke
Voreinstellungen anzeigen
{title} {title} {title}
No Result
View All Result
  • Nachrichten
    • Aktuelles / Basiswissen
    • ATLAS elektronische Ein- und Ausfuhranmeldung
    • Ein- und Ausfuhrkontrolle
    • Embargos / Handelshemmnisse
    • Incoterms
    • Lieferantenerklärungen
    • Warentarifierung / Ein- und Ausfuhrzölle
    • Warenursprung und Präferenzen
    • Zahlungsverkehr: Inkasso, Akkreditive, Hermes-Kreditversicherungen
  • Fachbeiträge
    • Aktuelles / Basiswissen
    • ATLAS elektronische Ein- und Ausfuhranmeldung
    • Ein- und Ausfuhrkontrolle
    • Embargos / Handelshemmnisse
    • Lieferantenerklärungen
    • Incoterms
    • Warentarifierung / Ein- und Ausfuhrzölle
    • Warenursprung und Präferenzen
    • Zahlungsverkehr: Inkasso, Akkreditive, Hermes-Kreditversicherungen
  • Praxishilfen
    • E-Books und Magazine
    • Unterweisungsfolien
    • Arbeitshilfen
    • Downloads
  • Verlag
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2021 Pro Management Verlag