BRANDENBURG: Soforthilfe für Unternehmen des Landes Brandenburg 02.04.2020
Das Sofortprogramm soll gewerblichen Unternehmen im Sinne § 2 GewStG und Angehörigen der Freien Berufe, die durch die Coronakrise 2020 in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind, eine schnelle und angemessene finanzielle Hilfestellung zur Milderung von unmittelbaren Schäden und Nachteilen leisten.
Antragsberechtigt:
Gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben.
Höhe der Soforthilfe:
Die Soforthilfe wird als eine einmalige, nicht rückzahlbare Leistung als Zuschuss gewährt.
Konditionen:
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen (Vollzeitäquivalente) und beträgt:
bis zu 5 Erwerbstätige: bis zu 9.000 EUR
bis zu 15 Erwerbstätige: bis zu 15.000 EUR
bis zu 50 Erwerbstätige: bis zu 30.000 EUR
bis zu 100 Erwerbstätige: bis zu 60.000 EUR
in Abhängigkeit des erklärten Schadens. Die Schadenshöhe für den Zeitraum von drei Monaten geben Sie einfach im dafür vorgesehen Feld des Antragsformulars an.
Umrechnungstabelle:
– Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
– Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
– Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
– Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
Förderantrag:
Bewilligungsstellen:
Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg zur Gewährung einer Soforthilfe für von der Coronakrise 2020 besonders geschädigte gewerbliche Unternehmen und Angehörigen freier Berufe (RL Soforthilfe Corona BB) vom 20. März 2020
Verfahren:
Der Förderantrag ist als Download auf der Website der Investitionsbank des Landes Brandenburg (www.ilb.de) unter dem Reiter „Konditionen, Formulare und Dokumente“ abrufbar. Das Antragsformular ist digital ausfüllbar und ausschließlich in elektronischer Form zu übersenden.
Senden Sie den fertigen Antrag inklusive der Anlagen in einer Mail an die Adresse soforthilfe-corona@ilb.de.
Zum Nachweis der Legitimation des Antragstellers sind dem Antrag folgende Unterlagen, soweit zutreffend, beizufügen:
- Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen,
- Gewerbeanmeldung,
- Kopie des Personalausweises,
- Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/Beschäftigte.
Wenn Sie den Antrag per E-Mail versenden, bitte mit allen Unterlagen nur an folgende E-Mail-Adresse: soforthilfe-corona@ilb.de
Geltungsdauer:
Die Richtlinie tritt mit Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft. Anträge können ab dem 25. März 2020 gestellt werden.
ilb.de/PROMV/02.04.2020