BAFA Coaching geht 2021 weiter
Auch 2021 können Unternehmen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss von 50 Prozent bis 90 Prozent zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu erhalten. Noch im Dezember 2020 gestellte Anträge, werden erst nach bis zu 6 Monaten abgerechnet.
Die 6-Monatsfrist startet, sobald eine Förderung in Aussicht gestellt wird. Informationsgespräche dazu bieten u.a. einige IHKs an. Bei dem BAFA ist online eine Liste aller registrierten Berater zu finden.
Unternehmen in Schwierigkeiten können grundsätzlich zwei Zuschüsse beantragen: Sicherungs- und Folgeberatung. Der Höchstbetrag von 3.000 € wird hier mit 90 Prozent gefördert.
Jungunternehmen können mit maximal 4.000 € je Beratungsart gefördert werden., Für Unternehmen, die länger als 2 Jahre am Markt sind, beträgt die maximale Förderung 3.000 €. Dieser Betrag wird mit 50 Prozent bezuschusst. In Frage kommen Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, z.B. zu Finanzierung, Datenschutz, Marketing usw.
Unternehmen, die länger als zwei Jahre am Markt sind, können nur einen Antrag bis Ende 2022 stellen. Unternehmen in Schwierigkeiten können zwei Anträge stellen. Sie müssen allerdings die De-minimis-Höchstgrenzen beachten. Die Förderung kann auch von allen Unternehmen beantragt werden, die bis zum 31.12.2020 bereits eine „Förderung unternehmerischen Know-hows“ beantragt oder erhalten haben.
Beraterinnen und Berater müssen sich für 2021 beim BAFA neu registrieren. Beratungen werden nur gefördert, wenn der Berater von dem BAFA registriert wurde.
Weitere Infos:
BAFA Coaching 2020
BAFA Coaching 2021
IHK / PRMV / 15.12.2020