BAFA: Genehmigungen und Bescheide in elektronischer Form
Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle und Wirtschaft (BAFA) wird ab dem 1. März 2021 Genehmigungen, Nullbescheide, Auskünfte sowie Verlängerungen und Änderungen von Bescheiden im Bereich des Außenwirtschaftsrechts ausschließlich in elektronischer Form übermitteln.
Auf Bescheide in Papierform wird ab März verzichtet, so dass die Unternehmen die Genehmigungen unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung im Portal ELAN-K2 Ausfuhr nutzen können.
Hiervon ausgenommen bleiben „Ausfuhrgenehmigungen zur vorübergehenden, wiederholten Ausfuhr (Ausfuhrart 231)“, Durchfuhrgenehmigungen, Reexport-Zustimmungen sowie Ablehnungen und Widerspruchsbescheide. Diese Bescheide werden auch weiterhin in Papierform erlassen.
Die Einführung der elektronischen Genehmigungserteilung wird rechtzeitig vorher im Bundesanzeiger bekanntgegeben.
BAFA / PRMV / 01.02.2021