Belarus: Sanktionen auf Wirtschaftbereich ausgeweitet
Am 24. Juni 2021 verkündete der Europäische Rat weitere Sanktionen gegen das belarusische Regime. Folgende neue Maßnahmen wurden ausgerufen.
Verboten ist der direkte oder indirekte Handel mit und die Belieferung von Personen im Unternehmensbereich Technologie und Software, welche primär zur Überwachung oder Unterbrechung von Internet- und Telefonverbindungen dienen, sowie der Handel mit Dual-Use-Gütern für den militärischen Gebrauch und mit Individuen und Institutionen der Sperrliste. Zudem erfährt der Handel mit Erdölgütern, Kalisalz sowie Gütern für die Herstellung von Tabakprodukten Einschränkungen.
Auch der Zugang zu EU-Kapitalmärkten wird eingeschränkt; Versicherungsdienstleistungen an die belarusische Regierung und öffentliche Einrichtungen sind untersagt. Die Europäische Investitionsbank wird Auszahlungen für Projekte im öffentlichen Sektor unterlassen; Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Beteiligung von Belarus an multilateralen Entwicklungsbanken zu unterbinden.
EU/kb/PROMV 25.06.2021