BERLIN: Soforthilfe für Unternehmen des Landes Berlin 02.04.2020
Soforthilfen für Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige in Berlin
Die kombinierte Antragstellung für Landes- und Bundesmittel ist ab sofort möglich. Eine Registrierung im Kundenportal ist hierfür ausdrücklich nicht notwendig. Soforthilfe II – Zuschussprogramm für Kleinstunternehmen, Soloselbständige und Freiberufler
Antragsberechtigt:
Soloselbständige (Personen, die eine selbständige Tätigkeit allein,
d.h. ohne angestellte Mitarbeiter ausüben) Freiberufler und Kleinstunternehmen (inkl. eingetragene Vereine)
mit bis zu 10 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) und Betriebsstätte bzw. Sitz in Berlin.
Höhe der Soforthilfe:
Die Höhe der Soforthilfe beträgt 5.000 EUR für Antragsteller mit bis zu 5 Beschäftigten*. Diese können für den fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwand sowie Personalkosten verwendet werden.
Für den fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwand können darüber hinaus
für Antragssteller mit bis zu 5 Beschäftigten* zusätzlich bis zu 9.000 EUR
für Antragsteller mit bis zu 10 Beschäftigten* bis zu 15.000 EUR
beantragt werden.
*Vollzeitäquivalente: entspricht einer Vollzeitarbeitskraft, die während des gesamten Jahres im oder für das Unternehmen tätig war
Umrechnungstabelle:
– Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
– Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
– Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
– Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
Förderantrag:
der Förderantrag wird nach dem Prinzip von „Warteschlangen“ eingereicht. Auf der Seite der Investitionsbank erhalten sie Hinweise, wann die Warteschlange wieder eröffnet ist. Sobald dies geschieht, sind Anträge und Antragsverfahren einsehbar.
Verfahren:
Antragspause bis Montag, 06.04.2020 – Umstellung auf einheitliches Bundesprogramm
Der Senat von Berlin hat beschlossen, die Corona Zuschüsse in ein einheitliches Bundesprogramm zu überführen. Um das Programm technisch umzustellen, pausieren wir die Antragsstellung ab Wartenummer 579561 . Ab Montag, 06.04.2020 startet die Antragsstellung erneut. Ihre Position in der Warteschlange bleibt erhalten.
Bewilligungsstellen:
Investitionsbank Berlin
Bundesallee 210
10719 Berlinibb.de/PROMV/02.04.2020