MECKLENBURG-VORPOMMERN: Soforthilfe für Unternehmen des Landes 02.04.2020
Liquiditätshilfen für Freiberufler und KMU
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt von der Coronakrise besonders geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe einschließlich Kulturschaffender Zuschüsse zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses.
Für die Corona-Soforthilfe wurde das Antragsformular aktualisiert und ist ab sofort zu nutzen. Auch Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten sind nun antragsberechtigt.
Ab dem 01.04.2020 für werden nur noch die neuen Anträge akzeptiert! Die bisher eingegangenen Anträge gelten weiter und werden derzeit bearbeitet! Ferner wurde ein Merkblatt zum Soforthilfeprogramm und ein FAQ-Katalogveröffentlicht, in welchem die häufigsten Fragen beantwortet werden.
Antragsberechtigt:
Kleinstbetriebe und Freiberufler Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern haben
Maßnahme:
Liquiditätshilfe für Kleinstbetriebe und Freiberufler durch rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 Euro
Förderhöhe:
– bis zu 5 Beschäftigte bis zu € 9.000
– bis zu 10 Beschäftigte bis zu € 15000
– bis zu 24 Beschäftigte bis zu € 25.000
– bis zu 49 Beschäftigte bis zu € 40.000
– bis zu 100 Beschäftigte bis zu € 60.000
Förderantrag:
Bewilligungsstellen:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Verfahren:
Das Antragsformular kann vorab per E-Mail (soforthilfe@lfi-mv.de) übermittelt werden jedoch ist eine postalische Zusendung des Formulars zwingend erforderlich!
regierung-mv.de/PROMV/02.04.2020