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In diesen vier Bereichen sollten Betriebsärzte jetzt gefragt werden

in Innerbetriebliche Organisation
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In diesen vier Bereichen sollten Betriebsärzte jetzt gefragt werden

Die rasche Ausbreitung der Covid-19-Infektionen verunsichert Beschäftigte aller Branchen. In dieser Situation ist arbeitsmedizinische Kompetenz in den Unternehmen wichtiger denn je. Darauf hat jetzt der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) e.V. hingewiesen und vier Bereiche besonders hervorgehoben:

  1. „Corona-Krisenstäbe“: Alle Betriebsärzte sollten sich aktiv in die Arbeit der Krisenstäbe einbringen, die in vielen Betrieben eingerichtet wurden. Gerade weil gerade viele Falschinformationen kursieren, die Laien stark verunsichern, sei es wichtig, sachkompetent und evidenzbasiert zu beraten. 
  2. Gefährdungsbeurteilung: Wichtiger denn je ist es, dass Betriebsärzte im Hinblick auf das Infektionsrisiko bei der Gefährdungsbeurteilung federführend mitwirken. Dabei müssten besonders gefährdete Personengruppen speziell berücksichtigt werden. Gerade wenn das Infektionsrisiko durch die berufliche Tätigkeit größer ist als in der allgemeinen Umwelt, müssen adäquate Schutzmaßnahmen vorgeschlagen werden. Auch sind Betriebsärzte gefragt, da viele Angebote zweifelhafter Wirksamkeit im Umlauf sind. 
  3. Home-Office: Die Mediziner weisen darauf hin, dass es derzeit keine wissenschaftlich abgesicherten Empfehlungen für die Gestaltung eines Home-Office Arbeitsplatzes gebe. „Sie sind nicht vorhanden und werden auch in der aktuellen Krise nicht mit der erforderlichen arbeitsmedizinischen Evidenz aufgestellt werden können“, heißt es in der Stellungnahme vom 2. April. Generelle Regeln für Büroarbeitsplätze sollten hier jedoch – soweit wie möglich – Berücksichtigung finden. Auch der im Home-Office arbeitende Beschäftigte müsse wissen, dass er einen Betriebsarzt hat, den er bei (arbeits)medizinischen Fragen um Rat fragen kann.
  4. Arbeitsmedizinische Beratung: Gegenwärtig ist arbeitsmedizinische Beratung von besonderer Bedeutung. Die DGAUM empfiehlt, diese mittels Videosprechstunde oder telefonisch durchführen. Ein Untersuchungsangebot müsse das Infektionsrisiko für alle Beteiligte berücksichtigen, hier gebe es keine Patentlösung. 

Globus24/UF/PROMV/02.04.2020

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