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BREMEN: Soforthilfe für Unternehmen des Landes Bremen 08.04.2020

in Rechtliche und behördliche Informationen, Soforthilfeanträge
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BREMEN: Soforthilfe für Unternehmen des Landes Bremen 08.04.2020 AKTUELL

Freiberufler, Soloselbstständige, sowie Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten > hier greift das Bundesprogramm

Soforthilfeantrag Bundesprogramm bis10 MA

Das Bundesprogramm unterstützt bei existenzbedrohenden Liquiditätsengpässen in Folge der Corona Krise mit einer Soforthilfe im Rahmen des “Bundesprogramm Soforthilfe Corona Bremen”. Diese Soforthilfe wird seit dem 2.4.2020 ausschließlich über das Bundesprogramm umgesetzt.

Höhe der Soforthilfe:               

Bis zu 5 Beschäftigte     maximal € 9.000 

Bis zu 10 Beschäftigte   maximal € 15.000

Hinweis:                                  

Wenn Sie schon einen Antrag auf Corona-Soforthilfe des Landes Bremen gestellt haben, wird dieser auch im Rahmen der hier zu beantragenden Bundesförderung geprüft. Eine bereits gewährte Soforthilfe aus der Corona Soforthilfe des Landes Bremen wird bei der Prüfung im Rahmen der Bundesförderung in voller Höhe angerechnet. In diesem Fall stellen Sie bitte keinen zusätzlichen Antrag auf Bundesförderung, auch wenn Sie noch keinen Bescheid erhalten haben

Verfahren:                               

Bitte beachten Sie: Kleine Unternehmen, Freiberuflich Tätige und Soloselbstständige in Bremerhaven können ihren Antrag nur bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH stellen. Weitere Information finden Sie auf der Seite der BiS: https://www.bis-bremerhaven.de/de/
Kleine Unternehmen, Freiberuflich Tätige und Soloselbstständige in Bremen stellen Ihren Antrag bei der BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich mit dem hier online zur Verfügung stehenden Antragsformular, das am PC ausgefüllt und anschließend mit der angeforderten Anlage wieder hochgeladen wird (nicht per E-Mail zusenden).

Wichtig:                                   

Achtung: Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die vollständig ausgefüllt und mit dem Personalaufweis (Vorder- und Rückseite eingescannt) oder einer eingescannten Kopie des Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung auf der Seite https://bab.contingent.de hochgeladen wurden. Ein Ausdrucken und unterschreiben ist nicht erforderlich.

Auskünfte zum Bearbeitungsstand werden NICHT gegeben!

Kosten, die zur Dokumentation des Liquiditätsengpasses angesetzt werden können sind: Miete und Pachtzahlungen für gewerblich genutzte Räumlichkeiten, Versicherungen für die gewerbliche Tätigkeit, Zinsen. Leasingraten und Tilgungen für gewerblich genutzte Güter und Einrichtungen, KFZ-Versicherungen, Leasingkosten und Haftpflichtabgaben für gewerblich genutzte PKW.
Die Kosten können für 3 aufeinanderfolgende Monate angesetzt werden, die voraussichtlichen Einnahmen sind abzuziehen.

Personalkosten können NICHT angesetzt werden!

Unternehmen mit 11 – 49 Beschäftigten > hier greift das Landesprogramm

Soforthilfeantrag Landesprogramm ab10 MA bis 50 MA

Das Landesprogramm unterstützt Kleinunternehmen der gewerblichen Wirtschaft:

  • mehr als 10 und weniger als 50 Beschäftigte und
  • bis zu 10 Millionen Euro Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme

Die zudem                                

+ den Sitz oder die Betriebsstätte im Land Bremen haben und
+ Durch die Corona Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind und
 Nicht bereits am 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren

Höhe der Soforthilfe:               

Die Soforthilfe wird als Billigkeitsleistung in der Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Zuschusshöhe beträgt je nach Höhe des vom Antragsteller dargelegten Liquiditätsengpasses bis zu 20.000 Euro.

Gewährte Zuschüsse dienen als Liquiditätshilfe bis zur Klärung und Realisierung anderer Ansprüche. Im Falle einer Überkompensation (Entschädigungs- und Versicherungsleistungen, andere Fördermaßnahmen z.B. des Bundes) sind die erhaltenen Zuschüsse zurückzuzahlen.

Verfahren:                               

Bitte beachten Sie: Kleine Unternehmen, Freiberuflich Tätige und Soloselbstständige in Bremerhaven können ihren Antrag nur bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH stellen. Weitere Information finden Sie auf der Seite der BiS: https://www.bis-bremerhaven.de/de/


Kleine Unternehmen, Freiberuflich Tätige und Soloselbstständige in Bremen stellen Ihren Antrag bei der BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich mit dem hier online zur Verfügung stehenden Antragsformular, das am PC ausgefüllt und anschließend mit der angeforderten Anlage wieder hochgeladen wird (nicht per E-Mail zusenden).

BAB-Bremen/PROMV/08.04.2020

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