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Brexit: Notfallmaßnahmen für einen No-Deal

in Aktuelles / Basiswissen
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Brexit: Notfallmaßnahmen für einen No-Deal

Mit den Brexit-Notfallmaßnahmen der EU soll der Zeitraum überbrückt werden, in dem kein Abkommen in Kraft ist. Sollte kein Abkommen zustande kommen, laufen die Maßnahmen nach einer festgelegten Zeit wieder aus.

Die Kommission appelliert an alle Interessenträger, sich auf alle möglichen Szenarien für den 1. Januar 2021 vorzubereiten. Auch wenn ein No-Deal in vielen Bereichen zu Beeinträchtigungen führen dürfte, wären einige Bereiche doch unverhältnismäßig stark betroffen, da sie nicht auf geeignete Alternativlösungen ausweichen können und die Akteure in einigen Sektoren selbst keine Abhilfemaßnahmen ergreifen können.

Die EU-Kommission schlägt vier Notfallmaßnahmen vor:

  • Grundlegende Anbindungen im Luftverkehr: einen Vorschlag für eine Verordnung, mit der bestimmte Luftverkehrsdienste zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU für einen Zeitraum von sechs Monaten gewährleistet werden sollen, sofern das Vereinigte Königreich dasselbe garantiert;
  • Flugsicherheit: einen Vorschlag für eine Verordnung, mit der sichergestellt werden soll, dass verschiedene Produktsicherheitsbescheinigungen in EU-Luftfahrzeugen nahtlos weiter verwendet werden können, damit diese Luftfahrzeuge nicht am Boden bleiben müssen;
  • grundlegende Anbindungen im Straßenverkehr: einen Vorschlag für eine Verordnung zur Gewährleistung grundlegender Verbindungen sowohl im Güter‑ als auch im Personenkraftverkehr für einen Zeitraum von sechs Monaten, sofern das Vereinigte Königreich den EU-Kraftverkehrsunternehmern dasselbe garantiert;
  • Fischerei: einen Vorschlag für eine Verordnung für den weiteren gegenseitigen Zugang von Schiffen der EU und des Vereinigten Königreichs zu Fanggebieten in den Gewässern der jeweils anderen Partei nach dem 31. Dezember 2020.

Der Rechtsrahmen soll bis zum 31. Dezember 2021 oder – sofern vorher ein Fischereiabkommen mit dem Vereinigten Königreich geschlossen wird – bis zum Abschluss eines solchen Abkommens gelten. Um die Nachhaltigkeit der Fischerei zu gewährleisten und da die Fischerei für die wirtschaftliche Existenz vieler Gemeinschaften von großer Bedeutung ist, müssen die Genehmigungsverfahren für Fischereifahrzeuge vereinfacht werden.

Die Kommission wird eng mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammenarbeiten, damit alle vier Verordnungsvorschläge am 1. Januar 2021 in Kraft treten können.

Weitere Informationen:

Erklärung von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nach ihrem Treffen mit dem britischen Premierminister Boris Johnson

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über befristete Notfallmaßnahmen für den Fall des Nichtzustandekommens eines Abkommens über eine künftige Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich

EU / PRMV / 14.12.2020

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