Brexit und EORI
Bei der zuständigen Stelle der Zollverwaltung, dem Beteiligten-Stammdaten-Management in Dresden, werden derzeit sehr viele Anträge zur Vergabe von deutschen DE-EORI Nummern gestellt. Viele dieser Anträge kommen von bereits im Zollbereich tätigen Unternehmen, die aktuell über eine britische GB-EORI-Nummer verfügen, die aber mit dem Brexit ihre Gültigkeit mit dem Jahresende verlieren.
Im Zusammenhang mit dem Brexit und den erforderlichen Umstellungen sollen vorrangig diese bereits im Zollbereich tätigen Unternehmen ohne Verzögerung weiterarbeiten können. Daher bearbeitet das Beteiligten-Stammdaten-Management vorrangig die Anträge der Unternehmen, die schon eine britische GB-EORI-Nummer haben, um diese rechtzeitig zum 1. Januar 2021 auf eine deutsche DE-EORI-Nummer umzustellen.
Diese priorisierte Bearbeitung der Anträge kann aktuell dazu führen, dass die Bearbeitung von Anträgen von Wirtschaftsbeteiligten, die erstmalig eine EORI-Nummer beantragen, eine längere Zeit als üblich in Anspruch nimmt.
Zoll / PRMV / 18.12.2020