Brexit und Logistik: Zollformalitäten an Grenzen
Ab dem 1. Januar 2021 werden im Frachtverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich neue Zollformalitäten eingeführt.
Über die ab dem Ende der Übergangsphase erforderlichen Zollformalitäten aus Sicht der EU sowie die Vorkehrungen der französischen Zollbehörden und anderer Länder informieren verschiedene Stellen:
So hat der European Shippers’ Council (ESC) zahlreiche Informationen zusammengetragen. Auf seiner Webseite informiert der ESC über den Stand der Vorbereitungen der Zollbehörden in den Ländern UK, FR, NL und BE sowie zu den erforderlichen Zolldokumenten an den betreffenden Grenzzollstellen. Die Präsentationen von Zollvertretern dieser Länder bei einem ESC-Webinar vom 12. November 2020 können Sie auf der Website des ESC finden.
Außerdem hat der ESC ein Faltblatt des niederländischen Zolls mit Hinweisen speziell zur Abfertigung von Frachtsendungen in niederländischen Fährterminals veröffentlicht. Teilweise sind die Hinweise im Faltblatt auch auf Deutsch.
Wichtig: Ohne vorab elektronisch erstellte Zolldokumente wird für LKWs der Zugang zu den niederländischen Fährterminals (z.B. in Rotterdam) für eine Überfahrt gesperrt sein.
DIHK / PRMV / 07.12.2020