Corona: Bessere Bedingungen beim KfW-Schnellkredit
Ab sofort können alle Unternehmen den KfW-Schnellkredit beantragen.
Abhängig von der Anzahl der Beschäftigten gelten folgende Kredithöchstbeträge:
- Maximal 300.000 Euro pro Unternehmensgruppe bis einschließlich 10 Beschäftigte beim antragstellenden Unternehmen.
- Maximal 500.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr als 10 bis einschließlich 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen.
- Maximal 800.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr als 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen.
Pro Unternehmensgruppe erhalten Sie maximal 25 % des Jahresumsatzes 2019.
Der Kredit kann für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) verwendet werden und ist zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.
Weitere Details zum KfW-Schnellkredit finden Sie auf der entsprechenden Produktseite der KfW.