Förderung: RLT-Anlagen gegen Corona
Der Bund fördert seit dem 20.10.2020 Maßnahmen an bestehenden stationären, zentralen raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten. Damit sollen auch Viren aus der Raumluft gefiltert werden.
Grundlage ist eine Richtlinie des Bundes für Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von RLT-Anlagen.
Raumlufttechnische Anlagen können Räume mechanisch lüften. Die Luft in Innenräumen wird besser und aufgrund der Filter auch gesunder. Damit sind RLT-Anlagen ein wichtiger Baustein des Infektionsschutzes.
Gemäß Beschluss des Koalitionsausschusses vom 25. August 2020 sollen deshalb Zuschüsse für Investitionen gewährt werden, mit denen vorhandene RLT-Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten um- und aufgerüstet werden, um das Corona Infektionsrisiko über Aerosole in Räumen, die von einer größeren Anzahl von Personen genutzt werden, zu senken.
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören nicht nur der Erwerb und Einbau von Filtertechnik mit Virenschutzfunktion, sondern auch umfangreiche Umbaumaßnahmen.
Antragsberechtigt sind:
- Länder
- Kommunen
- Unternehmen*
- Universitäten / Hochschulen*
- Träger öffentlicher Einrichtungen*
- institutioneller Zuwendungsempfänger*
*Eine Antragsberechtigung besteht, sofern die Finanzierung durch Beteiligung oder sonstige Weise zu mindestens 50 Prozent durch den Bund, die Länder oder Kommunen erfolgt.
Nicht antragsberechtigt ist der Bund.
BAFA / PRMV / 10.11.2020