Corona: Lockerungen bei der Einreise nach Italien
Am 17. Mai 2020 wurde ein neues Dekret des Ministerpräsidenten veröffentlicht, welches Lockerungen bei der Einreise nach Italien vorsieht:
LKW-Fahrer mit Wohnsitz oder Staatsbürgerschaft in der EU oder im Schengen-Raummüssen ab sofort nicht mehr vorab beim Gesundheitsbetrieb gemeldet werden. Auch die 72 + 48 Stunden-Regel gilt für LKW-Fahrer aus der EU (+ Schengen) nicht mehr.
Die neue Regelung gilt ab sofort.
Nach Absprache mit dem italienischen Innenministerium, Transportministerium, sowie dem Regierungskommissariat Bozen, ist es derzeit (bis voraussichtlich 3. Juni) noch PFLICHT eine „Eigenerklärung“ mitzuführen.
IHK Würzburg-Schweinfurt/Handelskammer Bozen/PROMV/25.05.2020