Corona: Lockerungen bei der Einreise nach Italien
Am 17. Mai 2020 wurde ein neues Dekret des Ministerpräsidenten veröffentlicht, welches Lockerungen bei der Einreise nach Italien vorsieht:
LKW-Fahrer mit Wohnsitz oder Staatsbürgerschaft in der EU oder im Schengen-Raummüssen ab sofort nicht mehr vorab beim Gesundheitsbetrieb gemeldet werden. Auch die 72 + 48 Stunden-Regel gilt für LKW-Fahrer aus der EU (+ Schengen) nicht mehr.
Die neue Regelung gilt ab sofort.
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