Corona-Maßnahmen für den EU-Verkehrssektor
Der Europäische Rat hat zwei Verordnungen mit befristeten Vorschriften beschlossen, um den von der COVID‑19-Pandemie weiterhin schwer betroffenen Verkehrssektor zu unterstützen. Es geht dabei um die Zeitnischen im Flughafenbetrieb sowie um Führerscheine, Lizenzen, Genehmigungen und andere Bescheinigungen im Verkehrswesen.
Die Lockerung der Anforderungen für die Nutzung von Flughafen-Zeitnischen wird Fluggesellschaften schützen und der Umwelt zugutekommen, da ansonsten Flüge ohne Passagiere durchgeführt würden, nur um die Zeitnischen im nächsten Jahr beizubehalten.
Eine Verlängerung der Möglichkeit, die Gültigkeit von Führerscheinen, der technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen und anderen spezifischen Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen vorübergehend zu verlängern, soll Verkehrsunternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern helfen, die aufgrund von Corona-Beschränkungen bestimmte Verwaltungsanforderungen momentan nicht erfüllen können.
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