Lieferkettengesetz: Minister stellen Entwurf vor
Die beteiligten Ministerien für Arbeit, Wirtschaft und Entwicklung haben sich auf einen ersten Referenten-Entwurf zum Lieferkettengesetz, eigentlich Sorgfaltspflichtengesetz, geeinigt. Das neue Gesetz soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten und zunächst Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern zur Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten in der Lieferkette verpflichten. Später soll es Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern in Pflicht nehmen.
Die definierten Sorgfaltspflichten sollen für Unternehmen im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern gelten. Für mittelbare Zulieferer soll eine anlassbezogene Sorgfaltspflicht gelten. Unternehmen müssen dann bei Hinweisen auf mögliche Rechtsverletzungen in der Lieferkette tätig werden.
Es ist keine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferkette vorgesehen. Allerdings soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Einhaltung des neuen Gesetzes kontrollieren. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden. Außerdem droht betroffenen Unternehmen der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für mehrere Jahre.
Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften sollen künftig für Betroffene mit deren Einverständnis vor deutschen Gerichten klagen können. Der Referentenentwurf wird im März im Kabinett verhandelt werden. Vorher wird er noch intern zwischen allen Ressorts abgestimmt und dem Normenkontrollrat vorgelegt.
Meldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, BMAS