Corona-Notfallplan für Güterverkehrssektor
Der EU-Rat hat die EU-Kommission aufgefordert, einen Notfallplan für den europäischen Güterverkehrssektor im Fall einer Pandemie und anderer schwerer Krisensituationen auszuarbeiten. Ein solcher Plan sollte Maßnahmen zur Gewährleistung der Koordinierung auf EU-Ebene und klare Leitlinien beinhalten.
In dem Notfallplan sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- die Aufrechterhaltung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs entlang der Korridore des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN‑V) sowie anderer wesentlicher grenzüberschreitender Verkehrsverbindungen und der damit zusammenhängenden Hilfsdienste, die den Betrieb eines solchen Netzes unterstützen,
- die Gewährleistung der Freizügigkeit der Beschäftigten im Verkehrssektor bei gleichzeitiger Wahrung des Schutzes ihrer Gesundheit und Sicherheit,
- die Ausarbeitung von Leitlinien und Instrumentarien für bewährte Verfahren, um die Resilienz des Verkehrssektors zu stärken,
- die Schaffung eines kohärenten Rechtsrahmens für Ausnahmeregelungen, die im Fall von Pandemien und anderen schweren Krisensituationen anzuwenden sind.
Laut EU-Rat könnte solch ein Notfallplan auch ganz oder teilweise auf den Personenverkehr und den Verkehr im Allgemeinen übertragen werden.
Zu den weiteren Aspekten gehören die Verpflichtung der EU zur Klimaneutralität bis 2050 und die Notwendigkeit, die Digitalisierung des Verkehrssektors zu fördern.
Der Rat ersucht die Kommission außerdem, einen spezifischen Rahmen für befristete staatliche Beihilfen für Pandemien und andere schwere Krisensituationen auszuarbeiten, der es den Mitgliedstaaten ermöglichen würde, den Verkehrssektor schnell zu unterstützen.
EU / PRMV / 11.11.2020