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Der Corona-Krise folgt die Transportmarkt-Krise

in Lieferketten, Transportwege, Warenfluss
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Der Corona-Krise folgt die Transportmarkt-Krise

Einige Wochen nach dem massiven Ausbruch der Corona-Krise zeigen sich deren Auswirkungen immer deutlicher auch auf dem deutschen Markt für Transportdienstleistungen. Eine erste Erhebung innerhalb des BGL Süd-Verbundes der drei Transportlogistik -Verbände aus Baden, Bayern und Württemberg kommt zu dem alarmierenden Ergebnis, dass Teile des deutschen Marktes bereits in die Illegalität abgerutscht sind. Anders, so die Verbände, ist es nicht mehr zu erklären, wenn gemäß den einschlägigen Frachtenbörsen inzwischen auf dem innerdeutschen Markt dauerhaft Frachtentgelte angeboten werden, die weit unter Einstandspreisen liegen. „Diese Angebote sind illegal, da sie nicht mehr mit den Vorschriften zum Mindestlohn und auch dem Kabotage-Verbot vereinbar sind“, so BGL Süd und formuliert folgende Forderungen an die zuständigen Ministerien in Berlin:

1.    Das Bundesamt für Güterverkehr BAG muss unverzüglich Zugriff auf die Mautdaten erhalten, um Verstößen gegen die deutsche Marktordnung, insbesondere das Kabotage-Verbot zeitnah und konsequent nachgehen zu können. Es handelt sich bei der Mauterhebung nicht um personenbezogene Daten, sie unterliegen somit nicht der Datenschutzgrundverordnung DSGVO.

2.    Die Betreiber der einschlägigen Digitalplattformen und Frachtenbörsen müssen verpflichtet werden, regelmäßig dort eingestellte, aber offensichtlich illegale Offerten umgehend an BAG und Zoll zu melden, da diese Angebote nicht mehr mit dem deutschen Mindestlohngesetz und dem Kabotage-Verbot vereinbar sein können. Auch hier handelt es sich nicht um personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. In den Fällen, wo eine Digitalplattform zum Vertragspartner des Frachtführers wird und nicht lediglich vermittelt, muss diese in die Haftungskette betreffend Mindestlohn und Kabotage aufgenommen werden.

3.    Das Fahrpersonal muss umgehend und nachhaltig gesundheitlich besser geschützt werden durch:

  • Absolutes Kontaktverbot an den Be- und Entladestellen. Keine Durchführung von Be- und Entladearbeiten mehr.
  • Zugang zu den sanitären Einrichtungen an den Be- und Entladestellen.
  • Möglichst umgehende Ausrüstung mit Schutzmasken, Handschuhen und Desinfektionsmitteln.
  • Die sozialadäquate Versorgung an den Autobahnraststätten und Autohöfen muss sichergestellt bleiben, auch betreffend die sanitäre und hygienische Mindestausstattung.

4.    Politik, Ministerien und Kontrollbehörden werden aufgefordert, mit Hilfe der Fachverbände des Transportlogistikgewerbes eine zentrale Informationsplattform einzurichten, bei der offensichtlich illegale Frachtofferten erfasst, veröffentlicht und an die Länderbehörden gemeldet werden, um illegale Frachtanbieter dauerhaft vom Markt zu entfernen. Insbesondere ist auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in diese Informationsplattform einzubeziehen.

5.    Es geht um eine Branche, die in diesen dramatischen Zeiten essenziell zur Aufrechterhaltung von Wirtschaft und Versorgung beiträgt. Sie darf deshalb nicht dem kurzfristigen Profitdenken einiger Krisengewinnler geopfert werden.

Bgl-ev.de/PROMV/06.04.2020

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