Der geplante CO2-Grenzausgleich könnte zum Bumerang werden
Im Zuge ihres umfassenden Green Deals sieht die EU-Kommission einen sogenannten CO2-Grenzausgleich vor. Dabei sollen Emissionen von importierten Industrieprodukten bepreist werden, sofern sie aus Ländern mit einem niedrigeren CO2-Preisniveau kommen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will offenbar eine Art Klimaglocke auf den Kontinent legen, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie aufrechtzuerhalten. Tatsächlich befürchtet die Wirtschaft davon unliebsame Konsequenzen.
Zu dieser Einschätzung sind nun auch Forscher des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln gekommen. Sie schreiben in einer aktuellen Studie: „Die Einführung eines Grenzausgleichsmechanismus wird handelspolitische Implikationen mit sich bringen. Sollten die Handelspartner die Grenzabgaben als protektionistisch motivierte Maßnahme bewerten, könnten sie eine Klage vor der Welthandelsorganisation WTO erheben und Vergeltungsmaßnahmen einleiten.“ Und weiter: Gerade für exportorientierte Hersteller in Europa liege hierin ein besonderes Risiko, denn der Grenzausgleich würde vor allem Zuliefererländer wie Russland, die Türkei und China betreffen, die gleichzeitig wichtige Exportzielländer seien.
Die EU hat sich für die kommenden Jahre in puncto Klimaschutz viel mehr vorgenommen als die meisten anderen Regionen auf der Welt. Allen voran der Ausstoß von Treibhausgasen soll deutlich vermindert werden – mit einer immer weiter steigenden Bepreisung mittels Zertifikaten. Mit dem CO2-Grenzausgleich sollen Güter, die andernorts auch wegen fehlender Klimaschutzvorgaben günstiger hergestellt werden können, an den EU-Außengrenzen künstlich verteuert werden. In der Gegenrichtung soll EU-Exporteuren ein Teil der höheren Klimakosten bei der Produktion ersetzt werden, um weltweit wettbewerbsfähig zu bleiben.
Ob dieser Plan tatsächlich aufgeht, ist den IW-Ökonomen zufolge höchst ungewiss – auch wegen des bürokratischen Aufwands. So heißt es in dem Papier: „Der enorme Aufwand für die Ermittlung produktbezogener Emissionen lässt eine Anwendung auf nur wenige emissions- und handelsintensive Grundstoffe wie Stahl oder Zement sinnvoll erscheinen.“ Den EU-Alleingang sehen sie ohnehin als riskant für die inländische Produktion an. Ins gleiche Horn stößt auch der Wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in einem aktuellen Gutachten. Vielmehr wünscht er sich eine Klima-Freihandelszone, der auch die USA, Kanada, Mexiko, Großbritannien und im Idealfall sogar China angehören.
Ungeachtet dessen wollen die Kommissionsvizepräsidenten Valdis Dombrovskis und Frans Timmermans, die für den Handel und das Klima zuständig sind, in den nächsten Wochen die konkreten Regelungen vorlegen. Geplant ist eine Einführung bereits im Jahr 2023. Einerseits drängt die Zeit, weil europäische Industrieunternehmen ohne Vorkehrungen schnell am Weltmarkt abgehängt wären. Andererseits erscheint eine Einigung mit anderen Wirtschaftsblöcken in dieser kurzen Spanne unrealistisch. Gleichzeitig droht die Gefahr, dass energieintensive Unternehmen in Regionen außerhalb der EU abwandern (Carbon Leakage).
IW/jr/promv