Deutlich strengeres Lieferkettengesetz von EU-Parlament gefordert
In einer strengeren Auslegung zur Variante der Bundesregierung schwebt dem EU-Parlament ein deutlich strengeres Lieferkettengesetz vor. Eine Entschließung, die im Plenum der Brüsseler Volksvertretung zur Debatte stand, sieht auch für kleine und mittlere Unternehmen weitreichende Sorgfaltspflichten zur Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette vor. Die Parlamentarier fordern zudem, Europäische Unternehmen sollen mit der Resolution auf Schadensersatz für Menschenrechts- und Umweltverstöße verklagt werden können. Letzte Woche hat sich die Bundesregierung auf ein Lieferkettengesetz für Deutschland geeinigt. Ab 2023 drohen großen deutschen Firmen demnach Millionenstrafen, wenn sie nicht „in angemessener Weise“ gegen Menschenrechtsverstöße in ihren Lieferketten vorgehen. Betroffen wären zunächst Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und ab 2024 auch Firmen ab 1.000 Beschäftigten.
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