EU: Absicherung von Exportgeschäften verlängert
Die EU-Kommission hat beschlossen, die bestehenden Ausnahmeregelungen für staatliche Beihilfen bis zum 30.6.2021 zu verlängern. Ursprünglich sollten diese zum Ende des Jahres auslaufen.
Dank dieser Ausnahmeregelung können auch weiterhin Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) innerhalb der EU und in ausgewählten OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien abgesichert werden.
Normalerweise gelten Geschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen für Exporte in diese Länder als „marktfähig“, so dass eine Absicherung durch staatliche Exportkreditversicherungen nicht zulässig ist. Diese Regelung hat die EU-Kommission nun weiter bis zum 30.6.2021 ausgesetzt. Die erweiterten Deckungsmöglichkeiten gelten für alle 27 EU-Staaten sowie Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, die USA sowie das Vereinigte Königreich.
Registrieren Sie sich beim Premiumservice
Sie sind bereits registriert?Dann loggen Sie sich bitte ein.