EU aktualisiert Dual-Use-Liste
Die Europäische Union hat die bevorstehende Aktualisierung der Liste der kontrollierten Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual Use) veröffentlicht.
Die Aktualisierung der Anhänge der EG-Dual-Use-Verordnung ergibt sich aus den Änderungen des Wassenaar-Arrangements.
Die EU-Kommission hat mit der Delegierten Verordnung vom 7. Oktober 2020 die Aktualisierung der Anhänge I, IIa bis IIg und IV (in Bezug auf die von diesen Anhängen erfassten Güter) der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (EG-Dual-Use-Verordnung) auf den Weg gebracht. Die Delegierte Verordnung soll Mitte Dezember 2020 in Kraft treten.
Die Vorab-Fassungen sind im Register der Kommissionsdokumente der Europäischen Kommission zu finden.
Die englischsprachige Fassung eines Änderungsüberblick finden Sie hier.
Eine deutschsprachige Fassung der Vorschläge finden Sie hier.
2020 Update of the EU Control List of Dual-Use Items
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter dieser Rubrik: BAFA / Außenwirtschaft / Außenkontrolle / Güterlisten / …
Für Güter, die vom Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 („EG-Dual-Use-Verordnung“) in der jeweils aktuellen Fassung und dem Teil I der Ausfuhrliste der Außenwirtschaftsverordnung (Anlage zur AWV) erfasst werden, bestehen Genehmigungspflichten.
Andere Ausfuhrbeschränkungen können sich ergeben aus:
- der Anti-Folter-Verordnung
- Embargoverordnungen (z. B. Iran, Nordkorea oder Russland)
- der Feuerwaffenverordnung
- der Verwendung (z. B. im Zusammengang mit konventionellen Waffen oder Massenvernichtungswaffen)
EU / BAFA / PRMV / 19.10.2020