EU: Bargeldlose grenzüberschreitende Zahlungslösungen
Bei einer virtuellen Konferenz der Bundesbank hat die neue EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness über die politische und strategische Bedeutung des Zahlungsverkehrs in Europa gesprochen. „Wer die Zahlungssysteme kontrolliert, kontrolliert zunehmend unsere modernen, hoch digitalisierten Volkswirtschaften“, sagte sie.
Die bargeldlosen Zahlungslösungen für grenzüberschreitende Zahlungen in- oder außerhalb der EU sind nicht europäisch. „Es gibt viele inländische Zahlungsmittel in Europa. Einige von ihnen sind relativ neu und modern. Sie beruhen auf Sofortzahlungen und Handy-Apps und sind bei den jüngeren Generationen bereits beliebt. Aber man kann sie nicht zuverlässig über Grenzen hinweg benutzen. … Das muss sich ändern – und ich hoffe, dass sich das ändern wird.“
McGuinness lobte die von einem europäischen Bankenkonsortium in diesem Jahr angeschobene „European Payments Initiative“, mit der eine moderne europäische Zahlungsinfrastruktur aufgebaut werden soll. Sie habe mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass sich vor kurzem zwei im Zahlungsverkehr tätige Unternehmen entschlossen haben, dem Projekt beizutreten.
Die EU-Kommissarin verwies auf die im September vorgelegte Strategie der Kommission für den Massenzahlungsverkehr. Angestrebt wird ein vollständig integriertes Massenzahlungssystem in der EU, das auch Lösungen für grenzüberschreitende Sofortzahlungen umfasst. Dadurch werden Zahlungen in Euro zwischen der EU und anderen Ländern vereinfacht und gesamteuropäische Zahlungslösungen gefördert.
Zahlungsdienste werden zunehmend als eine Goldgrube für Daten angesehen. Die Datenkonzerne werden nun zu den Hauptkonkurrenten der Banken. „Dies ist eine Revolution im Zahlungsverkehr – und in dessen Regulierung und Überwachung. Die Notwendigkeit gleicher Wettbewerbsbedingungen ist wichtiger als je zuvor. Unternehmen, die in den Zahlungsverkehrsmarkt eintreten, wer auch immer sie sind und woher auch immer sie kommen, müssen dem gleichen Regulierungs- und Aufsichtsniveau unterworfen werden“, sagte McGuinness.
Die Kommission habe dieser Entwicklung vor einigen Jahren mit ihrer überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie Rechnung getragen. Sie bietet einen Rechtsrahmen für neue Zahlungsdienste auf der Grundlage von Daten von Zahlungskonten.
EU / PRMV / 01.12.2020