EU begrenzt Export / Import von Plastikabfällen
Die EU kontrolliert künftig die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Länder strenger. Dazu wurden neue Vorschriften für den Export, Import und die Verbringung von Kunststoffabfällen erlassen. Ausnahmen bestehen für saubere Plastikabfälle, die zum Recycling geeignet sind. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2021.
Der Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei, Virginijus Sinkevičius, sagte dazu: „Die Ausfuhr von Plastikabfällen wird nur unter sehr strengen Bedingungen erlaubt sein. Die Ausfuhr von unsortiertem Kunststoffabfall in Nicht-OECD-Länder wird vollständig verboten sein. Das ist ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen die Plastikverschmutzung, beim Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und bei der Verwirklichung der Ziele des europäischen Green Deal.“
Im letzten Jahrzehnt stieg der unkontrollierte Handel mit Kunststoffabfällen deutlich. Die neuen Regeln sollen den Export von Kunststoffabfällen in Drittländer beenden, die nicht über die Kapazitäten und Standards verfügen, um diese nachhaltig zu entsorgen. Dies ist auch eine der Hauptverpflichtungen des Europäischen Grünen Deals und des neuen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft. Ebenso entspricht die neue Verpflichtung der EU-Kunststoffstrategie, die Kunststoffabfälle reduzieren und eine bessere Sortierung und Verwertung fördern soll.
EU / PRMV / 04.01.2021