EU – Honduras: Abkommen gegen illegalen Holzeinschlag
Die EU und die Republik Honduras haben ein freiwilliges Partnerschaftsabkommen über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die EU unterzeichnet. Mit dem Abkommen wird sichergestellt, dass alle aus Honduras in die EU eingeführten Hölzer und Holzprodukte auf legale Erzeugung zurückgehen und eine Genehmigung haben.
Honduras ist das erste lateinamerikanische Land (und das achte Land insgesamt), das im Rahmen des Aktionsplans für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (Forest Law Enforcement‚ Governance and Trade, FLEGT) ein freiwilliges Partnerschaftsabkommen mit der EU unterzeichnet hat. Mit dem Abkommen wird ein Legalitätssicherungssystem für Holz in Honduras eingerichtet, mit dem der Holzeinschlag anhand ähnlicher Anforderungen wie den in der Holzverordnung der EU festgelegten bewertet wird. Dadurch wird das Land FLEGT-Genehmigungen ausstellen können. Diese Genehmigungen ermöglichen Honduras auch, gleichwertige rechtliche Anforderungen für Märkte außerhalb der EU zu erfüllen. Dies gilt auch für andere Länder, die ähnliche freiwillige Partnerschaftsabkommen unterzeichnet haben. Dieser Prozess trägt auch international zur Eindämmung von illegalem Holzeinschlag bei.
Das freiwillige Partnerschaftsabkommen wurde von dem portugiesischen Botschafter Nuno Brito, der für internationale Partnerschaften zuständigen EU-Kommissarin Jutta Urpilainen und dem honduranischen Botschafter Roberto Ochoa Madrid unterzeichnet.
Hintergrund
Im Aktionsplan für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) von 2003 werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, wie die Unterstützung von Holz erzeugenden Ländern, eine multilaterale Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Handels mit illegal geschlagenem Holz, die Unterstützung von Initiativen der Privatwirtschaft sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Investitionen in Aktivitäten, die den illegalen Holzeinschlag begünstigen. Eckpfeiler des Aktionsplans ist die Begründung von FLEGT-Partnerschaften zwischen der EU und Holz erzeugenden Ländern, mit denen der illegale Holzeinschlag unterbunden werden soll.
2005 erließ der Rat die Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft, mit dem die Legalität von Holz, das im Rahmen von FLEGT-Partnerschaften in die EU eingeführt wird, überprüft werden kann.
Die Verhandlungen über das vorliegende Abkommen wurden 2013 aufgenommen. Das VPA tritt in Kraft, sobald es von der EU und Honduras ratifiziert worden ist, und ist für beide Seiten bindend.
EU / PRMV / 26.02.2021