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EU-Importeure zahlen für CO2-Emissionen

in Warentarifierung / Ein- und Ausfuhrzölle
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EU-Importeure zahlen für CO2-Emissionen

Am 14. Juli 2021 hat die europäische Kommission das “Fit for 55”-Klimamaßnahmenpaket zur Umsetzung des europäischen Grünen Deal angenommen. Teil des Pakets ist die Einführung eines sogenannten CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM). Dieses soll verhindern, dass Importeure ihre Ware vermehrt aus Drittländern beziehen, in denen weniger strenge Klimaauflagen herrschen als in der EU. Um eine kostenbezogene Gleichbehandlung von EU-Waren zu gewährleisten, sollen zukünftig Importe aus Drittländern mit einem CO2-Preis belegt werden.

Für die Einfuhr aus Drittländern wird der Erwerb von Zertifikaten notwendig, welche dem Preis entsprechen, der innerhalb der EU auf die CO2-Ausstoß der Produktion erhoben worden wäre. Kann der Drittlandslieferant nachweisen, dass bereits für CO2-Emissionen Abgaben erbracht wurden, können diese vom Importeur angerechnet werden.

Das System wird schrittweise während einer Übergangsphase eingeführt, zunächst auch nur auf bestimmte Einfuhren beschränkt; betroffen sind Importe von Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium sowie Strom. Von 2023 bis 2025 soll hier lediglich eine Berichterstattungspflicht gelten, um den Informationsaustausch mit den Drittländern zu etablieren; ab 2026 werden die Einfuhren dann mit entsprechenden Abgaben belastet. Jährlich werden die Meldungen zum 31. Mai über die Importe des Vorjahres fällig.

Ausnahmen zum Grenzausgleichssystem betreffen Drittländer, die bereits am Emissionshandelssystem der EU teilnehmen, beispielsweise die Schweiz.

EU/kb/PROMV 16.07.2021

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