UNCTAD äußert Bedenken zu CO2-Ausgleichsregel
Die UNCTAD hat am vergangenen Mittwoch, dem 14. Juli 2021, einen Bericht veröffentlicht, der die Auswirkungen des neuen CO2-Grenzausgleichssystems CBAM beleuchtet. Dieses wurde am selbigen Mittwoch von der EU als Teil des “Fit for 55”-Maßnahmenpakets angenommen. Mit Bedenken zu sehen seien vor allem die Konsequenzen für Entwicklungsländer, so der Pressebericht.
Durch CBAM soll verhindert werden, dass Importeure ihre Ware vermehrt aus Drittländern beziehen, in denen weniger strenge Klimaauflagen herrschen als in der EU. Handelspartner der EU haben Sorge geäußert, dass dies Einbußen in ihren Exporten bedeuten wird; im UNCTAD-Bericht wird jedoch darauf verwiesen, dass vor allem Industriestaaten kaum mit einer Änderung in ihrem Exportvolumen rechnen müssen, da viele von ihnen bereits emissionsarm produzieren. Die Einführung von CBAM würde für Industrieländer einen Handelsanstieg von 2,5 Mrd. US-Dollar nach sich ziehen; Entwicklungsländer hingegen müssten mit einem Verlust von 5,9 Mrd. Dollar rechnen. Von noch größerer Tragweite sei jedoch der Verlust von 51 Mrd. US-Dollar an Entwicklungshilfe, denn diese Summe würde stattdessen in die Mehrkosten fließen, die durch CBAM für EU-Staaten entstehen.
Als Lösung schlägt die UNCTAD eine Anpassung des CBAM-Regelwerks vor: Das Einkommen, welches durch das Grenzausgleichssystem generiert wird, soll zum Ausbau von emissionsarmen Produktionsinfrastrukturen in Entwicklungsländern verwendet werden. Dadurch soll der globale CO2-Ausstoß weiter gedrückt werden, ohne Entwicklungsländer dabei aus den Lieferketten zu drängen.
UNCTAD/kb/PROMV 19.07.2021